Hmm. Hab auch das Schiebedach. Der Wagen ist aber eher für die Stadt gedacht. Denke daher es müsste dann ok sein.
Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU
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Ich hab Dir ja meine Meinung schon zu dem Thema mitgeteilt.
Du scheinst Dich aber selbst nicht richtig entscheiden zu können.
Und erst wenn man selbst weiß was man will kann man (oder am besten ein Fachmann ) sich darum kümmern das auch durchzusetzen.
Wichtig ist aber wirklich, dass Du die Entscheidung treffen musst und dann mit den Konsequenzen klarkommen. Entweder dem Kuga eine Chance geben. Dann musst Du auf eine Lösung warten. Dann wird es aber sicher nicht die von Dir gewünschten 2000-5000 Euro extra geben.
Das wäre Schadenersatz neben der Leistung. Wenn Ford aber mangelfrei repariert wird es außer den angekündigten Gutscheinen nix geben.
Allenfalls hätte man eine Möglichkeit einen Vergleich zu schließen aber dazu gehören bekanntlich zwei
Wenn Du Dich selbst entschieden hast was Du willst könnte man sehen wie man das erreicht. Alle Deine Vorstellungen werden aber wohl nur als Vergleich möglich sein und vermutlich mit Abstrichen.
Und natürlich werden gefahrene Kilometer und Prämie bei der Rückabwicklung berücksichtigt.
Und Sammelklage und Musterfeststellungsklage. Beides Mist. Muss eh jeder seine Ansprüche selbst durchsetzen. Da kommt man nicht drum herum. Daher sind auch nach der Musterfeststellungsklage noch Mandanten bei uns gelandet. Natürlich mit entsprechend gutem Ergebnis. Aber nur für die, die sich irgendwann entschieden haben was sie wollen und sich haben anwaltliche vertreten lassen
Stephan
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Da bin ich sicher - und unsereins, der den Kuga ja schon fahren kann, muss sich hinten anstellen...
Ist aber für mich voll ok.
Ich denke auch, dass die am längsten warten müssen die schon einen haben. Müssen ja schließlich auch den Werkstätten erstmal erklären was sie da machen müssen Ich kann mich auch noch etwas gedulden, da mein Kuga keine Probleme macht. Wäre natürlich schön mal wieder Strom laden zu können. Aber es geht auch ohne. Jedenfalls für ne Weile.
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Also ich denke schon, dass das Thema Plugin Hybrid und Akku - egal bei welchem Hersteller - beim Wiederverkaufswert eine große Rolle spielen wird. Natürlich wird es drauf ankommen, ob die Probleme gut aus der Welt geschafft werden und die Gebrauchtwagenkäufer ein gutes Gefühl haben. Im Moment denke ich werden die Restwerte runter gehen. Wird auch ein Thema für die Leasing-Rückläufer. Mit Kilometerleasing ist das für den Leasingnehmer erstmal egal. Wie es sich für die Käufer aber entwickeln wird steht wohl in den Sternen. Ich kann also alle gut verstehen, die den Wagen gekauft haben und ihn nun nicht mehr wollen. Muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden.
Auch wenn ich Euch sagen kann, dass es Spaß macht mit ihm zu fahren.
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Kurze Frage zu deinem Post, Stephan.
Angenommen, im Kaufvertrag stünde unverbindliches Lieferdatum November. Es wäre aber aufgrund früherer Lieferung aus Valencia bereits ein Auslieferungstermin in September festgesetzt worden. Gilt dann der Termin oder der unverbindliche aus dem Vertrag?Leider darf ich aus berufsrechtlichen Gründen keine kostenlose Rechtsberatung machen. Daher nur meine persönliche Meinung. Wenn sich die Parteien auf einen verbindlichen Liefertermin verständigt haben und der nicht eingehalten wird meine ich würden sogar 2 Wochen Frist zur Lieferung reichen. Denn wenn beide einen Liefertermin festgelegt haben weil der Wagen schon gebaut ist müsste mit Ablauf dieses Tages schon Verzug eintreten. Ich mag die Juristensprache übrigens auch nicht. Wenn man auf Nummer sicher gehen will dann müsste man aber die 6 und 2 Wochen zugrunde legen. Ist ja trotz der möglicherweise guten Nachrichten nicht wirklich damit zu rechnen, dass es Ford schneller hinbekommt...
Ansonsten müsste man in eine Einzelfallprüfung einsteigen
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Genau:
1. Im Vertrag gucken und unverbindlichen Liefertermin feststellen.
2. Frist zur Lieferung setzen (bei den meisten Verträgen wohl) 6 Wochen.
3. Mahnung mit weiterer angemessener Frist (wäre im Zweifel gerichtlich überprüfbar ob im konkreten Fall angemessen, meistens wohl) 2 Wochen.
4. Damit ist der Verzug eingetreten und der Rücktritt kann erklärt werden. Sobald Verzug eingetreten ist kann auch ein Anwalt eingeschaltet und dem Verkäufer dafür die Kosten auferlegt werden. Mit Rechtsschutzversicherung kann in der Regel schon von Anfang an ein Anwalt mit allen notwendigen Schritten beauftragt werden.
Noch eine Überlegung zum Schluss: Bei Unmöglichkeit der Leistung bedarf es der Fristsetzung nicht könnte aber ggf. zu unsicher sein. Wenn man sich mit dem Händler auf einen für beide Seiten sinnvollen Weg verständigt hat ist das aber immer die beste Lösung.
Ich drücke die Daumen, dass die Fahrzeuge bald ausgeliefert werden können!
Grüße aus Berlin
Stephan
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Hmm... was meinst Du denn damit? Denn die Wandlung existiert seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2001 nicht mehr. Vielmehr wurde sie von dem Rücktritt ersetzt.
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Klar. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate rückabgewickelt wird muss die Prämie zurückgezahlt werden. Das hatte ich als gegeben angesehen. Hier ging es ja jetzt um die Frage, was nach 6 Monaten passiert. Ich meine Rückzahlung nicht aber es ist bei der Rückabwicklung anzurechnen. Also lediglich für Ford von Vorteil.
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Ich hatte meinen schon im Mai bestellt. Allerdings mit der Vereinbarung ihn erst Ende Dezember zu liefern. Mal sehen wann es konkrete Infos vom Händler gibt.
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Man müsste alle Aufwendungen die man gemacht hat hochrechnen können. Aber oft kann man auch aus Praktibilitätsgeünden nicht jeden Posten berücksichtigen. Die Kfz-Steuer ist ja glücklicherweise nicht sonderlich hoch keim Kuga PHEV. Und nicht vergessen, dass die gefahrenen km auch berücksichtigt werden müssen. Hat der BGH bei den VW Diesel grad wieder entschieden. Wer also viel fährt muss sich auch viel anrechnen lassen. Wer wenig fährt bekommt fast alles zurück. Ist aber natürlich immer eine Einzelfallprüfung. Sonst wäre es ja zu einfach.