Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU

    Übrigens. Sollte sich herausstellen, dass Ford tatsächlich davon wusste sieht es ggf. anders aus. Ich habe im VW Dieselskandal für einige Betroffene sogar noch ein paar 1.000 Euro rausgeholt, die den Wagen bereits verkauft oder z.B. durch Totalschaden verloren haben. Bei denen die den Wagen nicht mehr wollten konnte man sich oft auf ein günstiges Angebot für ein anderes Fahrzeug und Rücknahme verständigen oder das auch gerichtlich durchsetzen. Bis man aber bei Ford so weit ist dürfte es wie auch bei VW noch ne Weile dauern. Und dann wirken die angebotenen Gutscheine natürlich lächerlich.


    Für Dich ist es natürlich gut, dass keine weiteren km mehr draufkommen. Dürfte die Rückabwicklung dann deutlich entspannter machen. Denn der BGH meinte, dass selbst bei arglistiger Täuschung die gefahrenen km abzuziehen wären.


    Ob er anders entschieden hätte wenn es nicht um so viele Betroffene gegangen wäre? Ich denke schon, dass hier ein wenig Druck von VW genommen werden sollte. Und alle anderen Autokauf müssen nun mit dieser Rechtsprechung klarkommen :thumbdown:

    Also bei Dinnebier scheint ein Mitarbeiter sich nur um die betroffenen Kuga-Kunden zu kümmern. Es sind wohl bei denen alleine 1.000 Fahrzeuge/Kunden betroffen.


    Der zuständige Mitarbeiter wurde nun von meinem Verkäufer darum gebeten sich um die Gutscheine für das bereits ausgelieferte Fahrzeug und um einen Mietwagen zu kümmern. Ich bin gespannt.

    Da bin ich mal gespannt. Mein erster Kuga war ja ein Lagerwagen vom Händler sodass ich ihn nehmen musste wie er da stand. Der auf den ich noch warte wollte ich mit Schiebedach. Denke das wird für mich schon passen weil der eh fast ausschließlich für Fahrten zu den Gerichten genutzt wird und das ist bei mir zu 90% in Berlin. Auswärts kann es auch schonmal Flug oder Zug sein. Oder eben der andere Kuga ohne Schiebedach sollte es mich doch stören. Wozu hat man eine Dienstwagenflotte? 8)

    Ich kann schon verstehen, dass es schwer ist ein passendes anderes Fahrzeug zu finden. Würde mir wahrscheinlich genau so gehen.


    Aber wenn die Entscheidung steht, dann nicht zu lange warten. Wegen eines Sachmangels kann der Käufer nur dann wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache bereits bei Übergabe mangelhaft war und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung noch mangelhaft ist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann deshalb nicht erfolgreich auf einen Getriebeschaden gestützt werden, den der Käufer noch vor der Erklärung des Rücktritts hat beheben lassen.Denn wegen eines Sachmangels kann der Käufer nur dann wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache bereits bei Übergabe mangelhaft war und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung noch mangelhaft ist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann deshalb nicht erfolgreich auf einen Mangel gestützt werden, den der Käufer noch vor der Erklärung des Rücktritts hat beheben lassen.


    Das erscheint zwar aktuell nicht wirklich bald zu sein, aber man weiß ja nie. Und möglichst kostenneutral (jedenfalls hinsichtlich der Anwaltskosten) kommst Du aus der Nummer am besten raus, wenn Du den Verkäufer selbst in Verzug setzt, indem Du zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung aufforderst. Nach Fristablauf noch eine Nachfrist setzen und schon ist er in Verzug und die Anwaltskosten können als Schadenersatz mit geltend gemacht werden.


    Ich drücke Dir die Daumen, dass Du bald was findest.


    Schöne Grüße aus Berlin


    Stephan