Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU

    Also wenn sich Dein Händler bockig stellt, dann müsstest Du ihm erst einmal eine Frist zur Lieferung (einer mangelfreien) Sache auffordern. Irgendwo muss schon was stehen mit (unverbindlichem) Liefertermin. Wenn nicht, solltest Du das schnellstmöglich schriftlich nachholen. Wenn es nichts dazu gibt, könntest Du ja genauso gut behaupten, Ihr hattet Euch auf eine Lieferung im November 2020 verständigt...


    Wie auch immer, müsstest Du schon was schriftlich machen. Händler in Verzug setzen, etc. Erst dann dürfte der Rücktritt möglich sein.


    Viele glauben immer sie können wie bei Online-Geschäften widerrufen. Das ist aber leider nicht so.


    Ich drücke Dir die Daumen, dass der Händler doch noch mit sich reden lässt. Solltest Du rechtsschutzversichert sein, spricht aber auch nichts dagegen direkt zu einem darauf spezialisierten Anwalt zu gehen :thumbup::thumbup::thumbup:

    FortFahrer. Erstmal wäre es wichtig zu wissen, was für ein Liefertermin vereinbart wurde. Erst danach kann man auch etwas zur Möglichkeit des Rücktritts, Anfechtung, etc. sagen. Oder wurde das Fahrzeug vielleicht finanziert? Möglicherweise greift hier auch der sogenannte "Widerrufsjoker".


    Wenn sich Dein Händler weigert wirst Du wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht drum rum kommen. Wir müssen ja auch von irgendetwas leben :)

    Nun wissen wir eigentlich nur, dass wir alle eine Familie sind. Mal abwarten, wann sich mein Händler meldet. Spätestens Mitte Januar brauche ich jedenfalls einen fahrbaren Untersatz. Bis dahin ist ja noch ein wenig Zeit, sodass ich nächste Woche nochmal nachhaken werde. Mit der Lieferung können sie sich ruhig Zeit lassen. Wobei ich es aber nicht verstehe, dass sie nicht einfach die alten Farben und Ausstattungen noch im Programm lassen und die Umstellung erst machen, wenn alle alten Bestellungen abgearbeitet sind. Das hätte sicherlich für mehr Verständnis gesorgt als jetzt auch noch bei der Ausstattung und Farbe aufpassen zu müssen bzw. sich umentscheiden zu müssen.

    Das könnte so ablaufen. Oder auch nicht. :P Die Voraussetzungen für den Rücktritt sollte man hinbekommen. Wenn der Händler weiter den Mietwagen stellt ist ja wenigstens eine Mobilität gegeben. Bis das Urteil rechtskräftig ist gibt es aber tatsächlich kein Geld zurück. Und die Gerichte jedenfalls in Berlin haben tatsächlich reichlich zu tun und es könnte schon 1 Jahr dauern.