Also wenn sich Dein Händler bockig stellt, dann müsstest Du ihm erst einmal eine Frist zur Lieferung (einer mangelfreien) Sache auffordern. Irgendwo muss schon was stehen mit (unverbindlichem) Liefertermin. Wenn nicht, solltest Du das schnellstmöglich schriftlich nachholen. Wenn es nichts dazu gibt, könntest Du ja genauso gut behaupten, Ihr hattet Euch auf eine Lieferung im November 2020 verständigt...
Wie auch immer, müsstest Du schon was schriftlich machen. Händler in Verzug setzen, etc. Erst dann dürfte der Rücktritt möglich sein.
Viele glauben immer sie können wie bei Online-Geschäften widerrufen. Das ist aber leider nicht so.
Ich drücke Dir die Daumen, dass der Händler doch noch mit sich reden lässt. Solltest Du rechtsschutzversichert sein, spricht aber auch nichts dagegen direkt zu einem darauf spezialisierten Anwalt zu gehen