Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU

    immer alles schriftlich machen und in der Tat wäre es günstiger den Kaufpreis unter Vorbehalt zu zahlen als etwas einzubehalten. Ausstattungsänderungen sind m.E. aber nur im Rahmen von Modelländerungen als zulässig vereinbart.


    Und wenn die elektrische Heckklappe mit Sensor kaufentscheidend war dürfte ein Rücktritt möglich sein.


    Aus der Erinnerung meine ich, dass auch schon bei einem Porsche der fehlende Aschenbecher zum Rücktritt berechtigt.


    Gefunden hab ich das aber nur beim Lexus ;)

    Rücktritt vom Kaufvertrag eines Toyota Lexus zum Preis 134.990,- EUR weil der beleuchtete Aschenbecher fehlt!

    Mit Urteil vom 10.03.2015 hat das OLG Oldenburg - 13 U 73/14 - klargestellt, dass auch vermeintlich kleine Mängel oder Abweichungen den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen können. Der Verkäufer hat dann den Kaufpreis (abzüglich etwaiger Nutzungen für die gefahrenen Kilometer zurückzuzahlen) und er muß das Auto zurücknehmen.


    Leitsatz

    1. Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung, in deren Rahmen ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung die Erheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel indiziert.

    2. Unabhängig vom Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung scheidet die Annahme von Unerheblichkeit regelmäßig dann aus, wenn sich dem konkreten Vertrag entnehmen lässt, dass der betreffende Qualitätsaspekt wesentlich sein sollte.

    3. Das Fehlen eines fest installierten und beleuchteten Aschenbechers in einem als Neuwagen bestellten Pkw ist jedenfalls dann keine unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung ausdrücklich betont hat, dass das bestellte Raucherpaket ganz wichtig sei und das Fahrzeug so ausgestattet sein solle wie das Vorgängermodell (das über einen fest installierten und beleuchteten Aschenbecher verfügt hat).


    Es dürfte also bei Verweis auf dieses Urteil eigentlich nicht darauf ankommen um welche vermeintliche Kleinigkeit es geht.


    Überlegt also in Ruhe was ihr machen wollt und vertretbar ist dann Vieles. Durchgesetzt haben wir hier im Forum glaube ich schon alle möglichen Varianten wie Wertminderung, Rückabwicklung oder Nachrüstung, wobei Letzteres sicherlich das Schwierigste sein dürfte.

    :6444:

    Ich bin mit der eeasy home auch seit längerer Zeit sehr zufrieden. Wahrscheinlich bekomme ich jetzt dem nächst die Ford Wallbox. Sollte jemand daran Interesse haben, würde ich diese dann direkt gerne weiterverkaufen. Dann gerne PN an mich. Oder gibt es irgendwo im Forum noch gesondert einen Marktplatz und ich bin hier dann OT?

    Wir hatten ja noch kurz vor der Preiserhöhung im Mai 2022 zwei Kuga bestellt. Einmal Titanium und einmal ST-Line X.


    Für den Titanium gibt es nun bereits für August 2022 ein voraussichtliches Lieferdatum. Für den ST-Line X bisher noch nicht. Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt.

    Ja das ist schon krass. Ich hatte aber auch einen Mandanten mit einem Volvo XC90 mit Vollausstattung, also quasi autonomen Fahren. Hatte er auf der Autobahn aktiviert und über Freisprecheibrichtung telefoniert. Am Stauende gab der Wagen plötzlich Gas und trotz Bremsversuch rauschte er ins stehende Fahrzeug vor sich rein. Anrufer flog aus der Leitung und der Schadensservice von Volvo meldete sich. Steuergerät wurde anschließend wegen Defekt ausgetauscht, sodass es nicht mehr zur Fehlerfindung von Volvo zur Verfügung gestellt wurde. Sachen gibt's, die dürfte es eigentlich nicht geben aber sie passieren trotzdem. Kann man immer nur hoffen, dass ein technischer Defekt keine Personenschäden oder gar Tote hervorbringt. Daher immer schön vorsichtig mit den Assistenzsystemen, mögen sie auch noch so gut funktionieren. Man muss jederzeit selbst eingreifen können! Und dass das System defekt war wird immer schwer nachzuweisen sein.

    Ich habe heute auch Info bekommen, das mein Auto Anfang August beim Händler sein soll.

    Leider ohne Sensor für den Fuß an der Heckklappe. Aber damit kann ich leben.

    Fragen die denn vorher bevor sie es ohne Sensor bauen? Würde ich schon erwarten , da auch für mich der zugegebenermaßen nicht immer funktionierende Sensor doch schon des Öfteren sinnvoll war, wenn die Hände voll sind. Oder gibt es ggf. eine Nachrüstmöglichkeit bzw. wurde Dir dafür eine Kompensation angeboten?

    zurück zum Thema. Ich habe einen Kuga mit Wartung und Verschleiß und einen ohne geleistet. Dir Inspektionskosten sind auch in Berlin so niedrig, dass sich W&V eigentlich gar nicht lohnt. Würde den Wagen daher auch nicht zu einer freien Werkstatt bringen. Im Übrigen hat das Preise vergleichen in Berlin schon was geholfen, da es durchaus günstigere und teurere Werkstätten gibt.

    Bestellt noch kurz vor der Preiserhöhung. Meldung vom Händler: Es gibt noch nichts Neues. Aber wenigstens melden die sich von sich aus. Beim anderen musste ich immer nachfragen. Bin aber aufgrund der Zusage, die ich nun auch per Mail hab, dass die Umweltprämie sicher ist sehr entspannt.