immer alles schriftlich machen und in der Tat wäre es günstiger den Kaufpreis unter Vorbehalt zu zahlen als etwas einzubehalten. Ausstattungsänderungen sind m.E. aber nur im Rahmen von Modelländerungen als zulässig vereinbart.
Und wenn die elektrische Heckklappe mit Sensor kaufentscheidend war dürfte ein Rücktritt möglich sein.
Aus der Erinnerung meine ich, dass auch schon bei einem Porsche der fehlende Aschenbecher zum Rücktritt berechtigt.
Gefunden hab ich das aber nur beim Lexus
Rücktritt vom Kaufvertrag eines Toyota Lexus zum Preis 134.990,- EUR weil der beleuchtete Aschenbecher fehlt!
Mit Urteil vom 10.03.2015 hat das OLG Oldenburg - 13 U 73/14 - klargestellt, dass auch vermeintlich kleine Mängel oder Abweichungen den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen können. Der Verkäufer hat dann den Kaufpreis (abzüglich etwaiger Nutzungen für die gefahrenen Kilometer zurückzuzahlen) und er muß das Auto zurücknehmen.
Leitsatz
1. Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung, in deren Rahmen ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung die Erheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel indiziert.
2. Unabhängig vom Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung scheidet die Annahme von Unerheblichkeit regelmäßig dann aus, wenn sich dem konkreten Vertrag entnehmen lässt, dass der betreffende Qualitätsaspekt wesentlich sein sollte.
3. Das Fehlen eines fest installierten und beleuchteten Aschenbechers in einem als Neuwagen bestellten Pkw ist jedenfalls dann keine unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung ausdrücklich betont hat, dass das bestellte Raucherpaket ganz wichtig sei und das Fahrzeug so ausgestattet sein solle wie das Vorgängermodell (das über einen fest installierten und beleuchteten Aschenbecher verfügt hat).
Es dürfte also bei Verweis auf dieses Urteil eigentlich nicht darauf ankommen um welche vermeintliche Kleinigkeit es geht.
Überlegt also in Ruhe was ihr machen wollt und vertretbar ist dann Vieles. Durchgesetzt haben wir hier im Forum glaube ich schon alle möglichen Varianten wie Wertminderung, Rückabwicklung oder Nachrüstung, wobei Letzteres sicherlich das Schwierigste sein dürfte.