Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU

    Also das mit dem Wertausgleich dürfte schwierig werden, wenn Ford nichts von sich aus anbietet und man nicht vom Kauf zurücktritt (siehe oben), wenn auch nicht unmöglich und sicher nicht ohne Rechtsstreit. Schließlich hat es auch beim Dieselskandal ne Weile gedauert, bis wir auch entsprechende Wertminderung als Schadenersatz als "betroffenes Fahrzeug" durchsetzen können. Zumindest der Wiederverkaufswert sollte trotz Akkutausch deutlich runter gehen. Denn wenn ein Gebrauchtwagenkäufer die Wahl hat ein Fahrzeug zu kaufen, welches von der Problematik betroffen ist oder eines, welches erst danach produziert wurde, dürften die Richter über kurz oder lang auch der Auffassung folgen, dass der Wiederverkaufswert sinken dürfte bei den betroffenen Fahrzeugen (auch wenn sie noch keine 12 Monate bis zur Auslieferung standen).


    Es gibt jetzt sicher einen Shitstorm, von wegen wenn Ford das anständig repariert, wäre das egal und so. Die Marktsituation dürfte aber sicherlich anders aussehen. Nach meiner Einschätzung wäre zur Vermeidung von späteren Nachteilen - und wohl auch um schneller an ein Fahrzeug zu kommen - der beste Weg der Rücktritt und Neubestellung sein. Auch wenn man dann sicher keinen Mietwagen mehr bekommt. Aber Du könntest Deinen Alten ja wieder in Zahlung geben und bis dahin weiterfahren 8o

    Du hast mit dem Hinweis auf die 12 Monate zwar Recht, aber das ist nur die halbe Wahrheit.


    Bis zu einem Jahr kann ein Neuwagen noch als "fabrikneu" bezeichnet werden. Darüber hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger bei einem Autohaus am 30. Juni 2000 einen Ford Cougar V 6 für 53.595 Mark (rund 27.400 Euro) bestellt. Ein Schelm, der dabei etwas Böses denkt, dass es auch damals Ford war.


    Knapp sechs Wochen nach dem Kauf wurde dem Käufer ein "neues" Fahrzeug des gewünschten Modells übergeben, Herstellungsdatum 30. November 1998. Zwar war das Modell seitdem unverändert weitergebaut worden, der Kläger verlangte aber die Rückabwicklung des Kaufvertrages, weil das Auto wegen seines Alters anders als im Kaufvertrag zugesichert nicht mehr "fabrikneu" sei.


    Das Oberlandesgericht Dresden gab damals dem Kläger Recht: Ein unbenutztes Fahrzeug, dessen Herstellung bei Kaufvertragsschluss 19 Monate zurückliege, sei auch dann nicht mehr "fabrikneu", wenn das Modell unverändert weitergebaut werde und es keine Mängel auf Grund der Standzeit aufweise. Gegen diese Entscheidung ging das Autohaus in die Revision.


    Mehrere Oberlandesgerichte waren zu unterschiedlichen Urteilen gekommen, sie setzten Zeiträume von 8 bis 30 Monaten als Frist für ein "fabrikneues" Fahrzeug an. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) legte fest, dass ein Auto nicht mehr "fabrikneu" ist, wenn es mehr als ein Jahr nach Herstellung verkauft bzw. ausgeliefert wird. Nach den Worten des BGH mindert eine lange Standdauer den Wert eines Fahrzeugs. Deshalb könne man nach mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht mehr von einem fabrikneuen Wagen sprechen.


    Aber auch innerhalb der Frist gelte, dass das Modell noch unverändert hergestellt werden muss und es durch die Standzeit keine Mängel aufweist.


    Hier haben wir m.E. einen Modellwechsel, sodass ein fabrikneues Fahrzeug nur die neue Modellreihe sein kann und mangelfrei dürften die Fahrzeuge ja wohl unbestritten nicht sein. Auch nach den AGB der Verkäufer dürfte in so gut wie allen Fällen eine Rückabwicklung möglich sein. Heißt aber natürlich nur, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Wenns schneller geht, könnte man dann ja ein neues Auto bestellen - nur ist die Frage, ob man noch die gleichen Konditionen bekommt. Das ist wie immer Verhandlungssache, aber da hat Ford ja aktuell mal wieder einige Angebote 8o


    ...aber irgendwas müssen ja auch die Anwälte zu tun haben :3917:

    Leider mussten schon einige Leute rückabwickeln, weil die Probleme nicht in den Griff zu bekommen waren. Ich bin froh, dass mein Fahrzeug ohne Probleme funktioniert, sonst hätte ich ihn sicher auch schon zurückgegeben. Denn ein Auto das morgens nicht anspringt kann ich nicht gebrauchen und war der Grund, weshalb ich vor Jahren meinen Lupo verkauft und mir seitdem nur noch Leasingfahrzeuge geholt habe. Wenn aber auch die nicht anspringen kann ich sie natürlich auch nicht brauchen.

    Dass der Wagen bei einigen nicht mehr anspringt ist wirklich nicht schön und so richtig bekommen die das Problem wohl nicht in den Griff. Das würde mich auch irgendwann zur Rückabwicklung treiben. Bei meinem bereits ausgelieferten Wagen ist das Problem glücklicherweise bisher nicht aufgetreten.

    Also der Energieversorger soll schon drosseln können. Auf null wird es eher nicht gesetzt und er muss wohl spätestens nach 15 min genug Strom nachgekauft haben, damit ohne Drosselung weiterhelfen werden kann.


    Wer aber nur enge Zeitfenster zum Laden hat muss halt notfalls auf die Förderung verzichten oder eine weitere Box auf Selbstkostenbasis anbauen die nicht gedrosselt werden kann.

    Also mein Kuga sollte am 04.12.2020 in Antwerpen ankommen mit dem Schiff. Mein Händler konnte oder wollte mir dazu aber bisher nichts sagen. Mal schauen, wann er sich rührt. Denn angeblich sollte der Wagen am 14.12.2020 beim Händler stehen (auch keine Info, die ich vom Händler, sondern von einem Forums-Mitglied habe).


    Es bleibt spannend. Wenn ich den Wagen Mitte Januar 2021 hätte wäre ich zufrieden und bräuchte mich nicht um einen Mietwagen zu kümmern.