Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU

    Ist ja schon richtig, auch wenn dieser Therad für allgemeine Rückrufe ist, so beinhaltet er doch auf die speziell für den PHEV.


    Also knappe 3 Tage für den Tausch plus diverser Updates. Das klingt gut. Danke für die Info!


    Und mit dem Aufenthalt hast du noch die Wahl ob Wallbox, Tankgutschein oder Spende. Zusätzlich zu dem 500 Euro Tankgutschein und er 350 Euro Servicegutschein?

    ...die Frage hätte ich auch gehabt... hast Du vorher schon einen Tankgutschein und/oder Service-Gutschein bekommen?

    Das ist alles andere als erfreulich mit diesen Ausnahmegenehmigungen. Aber zumindest gibt es keinen Komplett-lockdown und die Zulassungsstellen sind weiterhin erreichbar.

    In dem Zusammenhang wäre jetzt wirklich interessant, wie nun beim 2021er Modelljahr zu verfahren ist, insbesondere bei den zuletzt ausgelieferten 2021.25. Ob auch hier noch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist oder nicht.

    ...dürfte eigentlich nicht sein und nach Rücksprache mit einem mir bekannten Kfz-Sachverständigen ist diese Speicher-Geschichte für den Verbrauch ohnehin nur eine Software-Frage, sodass es auch bei den vor dem Modellwechsel produzierten Fahrzeugen hätte möglich sein müssen das zu ändern. Oder es wurde geändert und weil die Betriebserlaubnis noch ohne das Feature erteilt werden musste bedurfte es wegen des zusätzlichen Systems der Ergänzung bzw. Ausnahmegenehmigung --- es bleibt alles Spekulation. Ich freue mich nur, wenn ich ein funktionierendes und hoffentlich zuverlässiges Fahrzeug (mehr) auf dem Hof habe.

    Also da der erste Kuga im Mai gerade einmal 2km elektrische Reichweite bei Abholung hatte und ich gerade so mit dem Sprit im Tank bis zur nächsten Tankstelle kam hatte ich schon vor allen Komplikationen mit dem Verkäufer vereinbart, dass der Kuga jedenfalls vollgeladen ist. Ob der Tank voll ist werde ich noch sehen. Morgen gibt es ja erstmal den Mietwagen.

    Ich hab schon ein paar rückabgewickelt. Wie problematisch oder unproblematisch das ging hängt immer am jeweiligen Händler. Grundsätzlich sind bei der Rückabwicklung die wechselseitig gezogenen Nutzungen zurückzugewähren. Jetzt könnte man auf die Idee kommen, Du müsstest das, was Du für einen Mietwagen erspart hast Dir anrechnen lassen. Da der aber von Ford und nicht vom Händler kam dürfte das nicht gehen. Auch Tankgutscheine wurden bisher immer so zurückgegeben, wie sie waren. Also wenn schon was verbraucht war gab es halt die Karte zurück. So sehe ich das und habe es bisher auch immer so durchgesetzt 8o Ob eine Klage erforderlich ist hängt aber auch stark vom Händler ab. Die Voraussetzungen für den Rücktritt müssen aber natürlich vorliegen.

    Glückwunsch zum neuen Fahrzeug!!! Bei mir dauert es leider doch noch ein wenig, da die Online-Zulassung mit Ausnahmegenehmigung ablehnt wurde von der Zulassungsstellte. Da keiner genau weiß, wie lange sich das noch hinzieht und mein altes Leasingfahrzeug diese Woche zurück muss, gebe ich den Wagen morgen ab und bekomme erstmal einen Miet-Kuga auf Kosten von Ford. Selbst mit super-mega-Lockdown bin ich dann erstmal mobil. Auch wenn man dann sicherlich wenig unterwegs sein wird. Allerdings heben nicht alle Gerichte die Termine trotz Pandemie auf.


    Übrigens schön, dass Du so mit Deinem neuen Kuga zufrieden bist!


    Ich hatte heute auch ein längeres Gespräch mit dem Verkäufer. Auch er hätte sich schnellere und bessere Kommunikation von Ford gegenüber den Kunden aber auch gegenüber dem Händler gewünscht. Aber so ist das halt. Haltet durch. Ein Ende ist in Sicht!