...wahnsinn, dass hier reihenweise die überholt werden, die deutlich früher bestellt haben
Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU
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Muss man, wenn man den Händler in Lieferverzug setzt nach der abgelaufenen Frist noch mal eine weitere Frist von 6 Wochen setzen? Oder kann ich in meinem Fall danach vom Vertrag zurücktreten? Weißt das einer von euch?
Am besten mal in Deine Vertragsunterlagen schauen. Ansonsten gilt eigentlich immer: angemessene Frist zur Lieferung setzen. Nach Fristablauf angemessene Nachfrist setzen. Rücktritt erklären. Aber dazu hatten wir auch schon an anderer Stelle im Forum einige Posts.
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Es gäbe derzeit für alle Standorte nur einen (EINEN!) Mitarbeiter mit der nötigen Fortbildung zum Akkutausch, die Fortbildung wird von Ford aber momentan (vermutlich Corona-bedingt) nicht angeboten, um weitere Mitarbeiter zu schulen.
Zusätzlich gäbe Ford zwar vor, dass der Tausch einen Tag dauern soll, momentan braucht man aber zwei, eher drei Tage pro Fahrzeug.
Es könnte also, zumindest bei dem Händler mit seinen sechs Standorten, noch ganz schön lange dauern, bis alle PHEV wieder laden dürfen......aber mit dem tollen Video müssten doch alle Mitarbeiter den Akkutausch auch ohne Schulung hinbekommen
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Ich bin jetzt etwas verwirrt?! Was will er mir sagen?
... er möchte einfach ein bisschen Aufmerksamkeit
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Und notfalls kannst Du auch eine einfache Steckdose verlangen und mit Ziegel laden. Jedenfalls für Tiefgaragenplätze gehört das wohl zur Grundversorgung. Bei Außenstellplätzen wahrscheinlich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass es sich hinziehen kann, wenn der Vermieter selbst kein Interesse daran hat. Denn er müsste sich ja auch un die Zustimmung der anderen Eigentümer kümmern.
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Also ein Anspruch auf eine Lademöglichkeit dürfte nach der Gesetzesänderung bestehen. So weit ich informiert bin müsste aber die WEG oder Genossenschaft (bin kein Miet- oder WEG-Rechtler) erstmal in einer Versammlung einen Beschluss fassen, dass dort eine Ladestation installiert werden darf. Die Details wären ebenfalls vorab zu klären u d freigeben zu lassen. Erst danach kannst Du die Ladestation installieren. Kosten musst Du selbst tragen. Denn der Anspruch bedeutet nicht Kostenübernahme des Eigentümers. Wenn Du die Mietsache zurückgibst müsstest Du die Ladestation sogar wieder zurückbauen. Es sei denn mit dem Vermieter ist was anderes vereinbart. Alle Angaben aber ohne Gewähr, da nicht mein Fachgebiet und unsere Berufsordnung auch keine kostenfreie Rechtsberatung erlaubt
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Das ist ja ein Ding...spricht nicht gerade für den Händler...
Bei meiner Übergabe hat die Einweisung über eine Stunde gedauert....
Also ich bekam vor der avisierten Auslieferung einen Zettel mit dem ich die Einweisung für 100 Euro hätte dazu kaufen können. Beim letzten Fahrzeug war das noch inklusive.
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...ich hätte mir - auch für die Umwelt - noch die Option Ladegutschein für Elektro gewünscht.