Nochmal kurz um meine Überlegung mit einem Beispiel verständlicher zu machen.
Beispiel Kaufpreis
40.000 Euro
-2.250 Euro Herstelleranteil
-4.500 Euro Bafa Prämie
Bleiben 33.250 Euro, die der Käufer selbst zahlen muss.
Ausgewiesen und bezahlt werden aber
40.000
-2.250 Herstelleranteil, sodass tatsächlich vom Kunden 37.750 Euro an den Händler zu zahlen sind.
Bei der Rückabwicklung bekommt der Händler das Fahrzeug zurück. Nun könnte man tatsächlich meinen der Käufer bekommt die 37.750 Euro zurück und kann die 4.500 Euro Prämie in die Tasche stecken. Würde ich als Vertreter des Käufers natürlich auch genau so vertreten.
Hier greift nun aber m.E. leider der Grundsatz, dass man nicht bereichert sein darf und herausgeben muss, was man erlangt hat. Es wird sicher bis zum BGH gehen, bis eine endgültige Entscheidung dazu feststeht.
Vertreten kann man daher grundsätzlich erstmal beides. Die Entscheidung liegt dann beim Gericht oder man einigt sich.
Das Angebot vom Händler auf Rückkauf ist aber frech. Ich denke man könnte sich sicher drauf verständigen, dass keine km angerechnet werden oder Mietwagenkosten oder Tankgutschein und man das wiederbekommen, was man bezahlt hat.
Ich hatte das bei einer Rückabwicklung auch schon mal mit den 4.500 Euro, was aber vor 6 Monaten und dann musste die Förderung eh zurück und der Händler konnte den Wagen mit neuer Förderung nochmal verkaufen.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du das gewünschte Ergebnis erhältst. Müsste aber durchsetzbar sein. Und nicht Rückkauf, sondern Rückabwicklung!