Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU

    Nochmal kurz um meine Überlegung mit einem Beispiel verständlicher zu machen.


    Beispiel Kaufpreis

    40.000 Euro

    -2.250 Euro Herstelleranteil

    -4.500 Euro Bafa Prämie

    Bleiben 33.250 Euro, die der Käufer selbst zahlen muss.


    Ausgewiesen und bezahlt werden aber

    40.000

    -2.250 Herstelleranteil, sodass tatsächlich vom Kunden 37.750 Euro an den Händler zu zahlen sind.


    Bei der Rückabwicklung bekommt der Händler das Fahrzeug zurück. Nun könnte man tatsächlich meinen der Käufer bekommt die 37.750 Euro zurück und kann die 4.500 Euro Prämie in die Tasche stecken. Würde ich als Vertreter des Käufers natürlich auch genau so vertreten.


    Hier greift nun aber m.E. leider der Grundsatz, dass man nicht bereichert sein darf und herausgeben muss, was man erlangt hat. Es wird sicher bis zum BGH gehen, bis eine endgültige Entscheidung dazu feststeht.


    Vertreten kann man daher grundsätzlich erstmal beides. Die Entscheidung liegt dann beim Gericht oder man einigt sich.


    Das Angebot vom Händler auf Rückkauf ist aber frech. Ich denke man könnte sich sicher drauf verständigen, dass keine km angerechnet werden oder Mietwagenkosten oder Tankgutschein und man das wiederbekommen, was man bezahlt hat.


    Ich hatte das bei einer Rückabwicklung auch schon mal mit den 4.500 Euro, was aber vor 6 Monaten und dann musste die Förderung eh zurück und der Händler konnte den Wagen mit neuer Förderung nochmal verkaufen.


    Ich drück Dir die Daumen, dass Du das gewünschte Ergebnis erhältst. Müsste aber durchsetzbar sein. Und nicht Rückkauf, sondern Rückabwicklung!

    Ich gehe davon aus, dass Du es bei der Rückabwicklung anrechnen lassen musst. Denn der Grundgedanke ist, dass jeder das herauszugeben hat, was er erlangt hat und am Ende beide so gestellt sein sollen als wäre es gar nicht zum Vertrag gekommen. Man darf aber auch nicht besser stehen als vorher. Das ist meine vorläufige Einschätzung, die ich auch schonmal an anderer Stelle im Forum gepostet hatte. Natürlich kann man versuchen das als Verhandlungsmasse zu betrachten. Faktisch ist für den Händler die Prämie dann ja weg. Natürlich darf ich keine kostenfreie Rechtsberatung machen und daher ist es hier nur als meine persönliche Meinung anzusehen. Ansonsten müsste man eh alle Unterlagen und Informationen haben, um es mit Sicherheit zu sagen 8o Schöne Grüße Stephan

    Die zusätzlichen 300 Euro Tankgutschein oder Wallbox oder Spende gibt es laut Aussage meines Händlers nur für die Fahrzeuge, die bereits zugelassen wurden und bei denen der Hauptakku getauscht wurde.


    Für meinen jetzt "neu" zugelassenen Kuga, der bereits am 30.08.2020 gebaut wurde, gibt es eine solche zusätzliche Leistung seitens Ford leider nicht. Auch keinen vollen Tank.


    Sollte jemand andere Erfahrungen machen, gerne berichten.

    Kaum zu glauben aber wahr. Mein blauer Kuga ist zugelassen. Es fehlen nur noch die Nummernschilder, die aber heute oder Montag wohl beim Händler eintreffen sollen. Ich werde daher zumindest dem Bestell- und Wartesaal ebenfalls bald den Rücken kehren und mich auf andere Themen im Forum konzentrieren können :3917: Ich hoffe natürlich, dass der Wagen perfekt läuft - nichts anderes erwarten wir ja eigentlich alle von unserem Neuwagen und auch mein anderer Kuga schnurrt, darf nur nicht elektrisch geladen werden :rolleyes: