Mein silberner Kuga ist auch erst für kw 14 angedacht, obwohl er schon in 02/2020 gebaut und 05/2020 zugelassen wurde. Ich drängel aber nicht. Hab ja für den noch die Tankkarte und denke dann haben sie auch die ersten Erfahrungen mit dem Akkutausch hinter sich ?
Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU
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Gibts das Ding auch in gut?
Ja, gibt es und ich habe glücklicherweise 2 davon abbekommen. Aber da hätte ich mich auch drüber aufgeregt. Schon traurig mit welchem Probleme manche hier zu kämpfen haben.
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Am besten ist immer man unterschreibt nichts, maximal die Bestätigung den Wagen empfangen zu haben, vielleicht mit dem Zusatz, dass die Übernahme vorbehaltlich einer Prüfung der Vollständigkeit erfolgt. Aber wenn man zu viel Wind macht bekommt man den Wagen vielleicht gar nicht übergeben Ich drück Dir die Daumen, dass alles klappt! Jetzt musst Du eh erstmal abwarten, wann und wie er geliefert wird.
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Ich konnte meinen 2. Kuga sofort laden nach der Abholung im Januar 2021. Vorher hatte ich eine Ankündigung bekommen auch für diesen Wagen einen 850,00 Euro Tankgutschein zu bekommen. Der Tankgutschein für den im Mai 2020 ausgelieferten Kuga, der nicht laden darf und seitdem auch nicht geladen wird, ist gekommen, der für den zweiten Wagen - trotz Ankündigung - nicht. Schließlich stand auch explizit im Schreiben drin, dass der Wagen zeitnah ausgeliefert wird und man den Tankgutschein zeitnah nach der Auslieferung erhält. Also auf jeden Fall auch, wenn man den von Anfang an laden konnte/durfte. Bisher ist noch kein Gutschein da und auf meine Mailanfrage an Ford natürlich auch noch keine Reaktion erfolgt.
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Ich denke die meisten konnten mit den Händlern vernünftig rechtzeitig reden. Wenn das bei Dir nicht geht, dann wirst Du Dich vermutlich streiten müssen und erstmal abwarten müssen wie er wirklich ausgeliefert wird. Einiges kann sicher nachgerüstet werden. Ladekabel haben soweit ich das verfolgt habe alle bekommen. Leder wird schon schwieriger und SRA und Lenkrad und ANC wird wohl eher nicht nachgerüstet werden und Du solltest Dir überlegen mit welchem Nachlass Du leben könntest. Oder Du fragst mal an ob einer in Deiner Ausstattung zurückgegeben wurde der noch produziert wurde als das alles drin war ?
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Entscheidend ist natürlich der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ob ein Rücktrittsgrund vorlag und es dem Käufer nicht mehr zumutbar war am Vertrag festzuhalten. Und im Übrigen ziehen sich ja auch die Batterie-Tausch-Termine hin und wer garantiert denn, dass das Problem danach wirklich behoben ist? Bis nach dem Akkutausch zu warten und dann den Rücktritt erklären ginge dann nur noch bei weiteren erheblichen Mängeln. Und klar kommt es auch immer auf die angemessene Fristsetzung an. Oder eben darauf, ob es keiner mehr bedarf wegen Ablehnung oder Unzumutbarkeit. Beim Ladeverbot würde ich schon denken, dass man ja nicht mehr nachträglich nachholen kann mit Strom zu fahren und wenn das nicht geht und auch in absehbarer Zeit nicht möglich ist sollte es als Rücktrittsgrund reichen. Vorsorglich aber immer mit angemessener Frist- und Nachfristsetzung.
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Natürlich gibt es dazu schon einige Entscheidungen. Beispielsweise diese:
Ein Verkäufer muss einem Kunden vor dem Autokauf darauf hinweisen, wenn im Angebot gekennzeichnete Ausstattungsdetails nicht im Auto verbaut sind. Tut er das nicht und der Käufer stellt die fehlenden Features nach dem Kauf fest, darf dieser vom Kaufvertrag zurücktreten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ: 28 U 2/16).
Zwar handelte es sich dort um einen Gebrauchtwagenkauf. Im Urteil selbst ist aber ganz gut beschrieben, dass die Ausstattungsmerkmale als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen sind und der Verkäufer den Käufer über Änderungen bzw. Abweichungen informieren muss.
Im entschiedenen Fall reichte schon, dass die werksseitige Freisprecheinrichtung nicht verbaut war. Fehlende Lederausstattung müsste also auch reichen. Allerdings muss man die Entscheidungen vom OLG Hamm auch immer mit Vorsicht genießen ?
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Wäre in jedem Fall interessant, wie es Euer zuständiger Richter bewertet, wenn sonst keine Mängel am Fahrzeug sind. Ich würde es für einen erheblichen Mangel halten. Zumal auch die Mangelbeseitigungskosten erheblich sind und gerade die Ladefunktion ein entscheidendes Kaufkriterium für viele als Einstieg in die elektrifizierte Autowelt sein sollte.
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Ja. Änderungen durch Modellanpassungen sind immer vertraglich so geregelt. Es gibt ja Einige, die davon profitiert haben aber auch Einige, die Nachteile hatten. Ich denke eine Volllederausstattung kann man doch sicherlich beziffern. Beim Rest könnte es tatsächlich etwas schwerer werden.