Beiträge von fraggie

    In der Regel ist es ja auch die Aufgabe der Händler, sich um die Anliegen seiner Kunden zu kümmern. Und wenn der Händler mal nicht weiter weiß, dann kann er bei Ford nachfragen und seinem Kunde dann eine Lösung anbieten.

    Ich kauf mein Auto ja auch nicht in Köln oder Valencia, ich kauf es bei Händler XY.

    Nun ist es ja auch so, dass mein Händler selbst zwei E-Mail-Anfragen (in meinem Beisein) gestellt hat. Selbst diese werden nicht beantwortet :|

    @Projekt Kuga PHEV

    Kann gut hin kommen, wird sind ja mit den Kauf-Bau-Modell Daten wirklich fast gleich....

    Das heisst nix... ich habe die fast gleichen Bestelldaten wie ihr Beide (08.08.20)


    Heute mit e-mail vom Händler erfahren, dass meiner erst am 14.04. gebaut wird X(


    Was ist da los? können die von Ford keine verbindlichen Termine, oder was?

    Manno!;(

    Ja, wir haben ja den selben Händler.

    Ich habe vor 3 Tagen auch eine ähnliche Frage gestellt.... auch keine Antwort. Denke ich darf auch noch länger warten. Manno! :cursing::thumbdown:

    Klaro, ich glaube der Kerl kann auch nix dafür und versucht nur das "Informationsloch" Ford zu verwalten.

    Immerhin arbeitet er für den Verein.

    :rolleyes::(

    Dazu habe ich mich gestern mit einem Nachbarn ausgetauscht, der voraussichtlich im August seinen db PHEV bekommen wird, so dass auch er sich an der Leitungslegung (sein Stellplatz ist neben meinem) beteiligen wird, so dass wir eine Doppelsäule betreiben werden.

    Habt ihr denn schon Kostenvoranschläge für Euer Vorhaben?

    Ich habe ja auch ein ähnliches Problem:

    Bin Mieter in einer Wohnanlage mit ca. 65 KFZ-Stellplätzen.

    Mein (privater) Vermieter musste mir in diesem Jahr (gezwungenermaßen) gem. § 554 BGB eine Genehmigung für die Errichtung einer Ladesäule erteilen.
    "Das reformierte Mietrecht, gewährt dem Mieter gegenüber dem Vermieter einen Rechtsanspruch auf Zustimmung zur Vertragsänderung. § 554 BGB regelt den Anspruch des Mieters, vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen zu verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient."

    Allerdings kann der Mieter nicht verlangen, dass sich der Vermieter daran beteiligt.

    D.h. die Kosten bleiben komplett beim Mieter hängen, wenn der Vermieter sich nicht beteiligt. ;(
    In meinem Fall bedeutet das, das Verlegen einer entsprechenden Stromleitung vom Haus durch die vorhandene Gartenanlage zum Stellplatz und dann der Anschluss einer Ladesäule.

    Denke, da stehen die Kosten nicht in Relation zu einer Ladestelle, die ich ca. 200m entfernt auf der Straße habe.

    Es sei denn es gibt in Land Berlin noch eine andere Lösung für ein solches Problem.