Muss ich den Bezug von Ökostrom eigentlich auch nachweisen? Da habe ich nichts eindeutiges in den Hinweisen gefunden. Hat schon jemand dazu was gelesen oder sogar mit einem eigenen Antrag Erfahrung zu einer Nachweispflicht gemacht?
Ja, das wirst du bei Inanspruchnahme des Fördergeldes nachweisen müssen. Das mußt du zusammen mit der Rechnung des Installateurs hochladen.
Ich habe mir eine ABL-1W2201 mit einer Ladeleistung von 22kW bestellt, Liefertermin Feb.2021.
Den Querschnitt der Verkabelung werde ich entsprechend auslegen, auch eine Datenleitung lege ich bis in den Keller. Eigenleistungen sind ja erlaubt. Mein "Elektro Fachbetrieb" macht die Abnahme und Drosselung auf 11kW und ich bekomme die für die KFW benötigte Rechnung und Bescheinigung. Zusammen mit der Rechnung meines Stromlieferanten (Greenpeace Energy -Tarif: Ökostrom aktv ) lade ich das dann zur KfW hoch und bekomme hoffentlich dann rasch 900€ überwiesen.
Material ist bestellt, Anträge bei KfW und EAM sind bereits gestellt und auch schon genehmigt
22kW sind zur Zeit noch wie "mit Kanonen auf Spatzen schießen", aber wer weiß denn schon welches Auto nach dem Kuga in meiner Garage stehen wird?
Ich bin dann für die Zukunft gerüstet, habe eine geförderte Wallbox, die bei Bedarf auf 22kW erweitert werden kann (1 Jahr Wartezeit) und brauch dazu nur noch einen weiteren Antrag und Genehmigung der EAM.