...ich darf auch ohne Nebel mit Nebelscheinwerfern fahren...
Autsch, das hast Du jetzt ja aber nur im Spaß geschrieben, weil:
StVO §17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Jo, genau. Dann direkt 3 Monate Führerscheinentzug und MPU hinterher!
Bei 3 Monaten gibt's noch keine MPU, zumindest nicht ohne Richterliche Anordnung...die gibt es erst ab 6 Monaten oder länger. Es gibt zwei Stufen, das erste ist der Führerscheinentzug, geht 1-3 Monate, und danach bekommt man ihn wieder zugesandt. Die zweite Stufe ist 6 Monate-5 Jahre, und man muss danach den Führerschein neu beantragen, und bekommt ihn nicht wieder zugesandt. Außerdem kann es je nach Delikt auch zur MPU kommen.
Übrigens zum Erreichen der Zweiten Stufe reichen schon 0,3 Promille und auffälliges Fahrverhalten (nicht gefährliches, auffälliges reicht völlig). Bei 0,5 und normalem Fahrverhalten ist man in Stufe 1, ab 1,3 ist man IMMER in Stufe 2, egal, wie man gefahren ist.
Aber wir kommen vom *hicks* Thema ab...*PROST JUNGS*....zurück zum Thema Licht an.
Das Problem mit dem automatischen Licht ist, dass es bei Nebel ja insgesamt noch sehr hell ist, man durch den Nebel nur nicht so weit sehen kann, aber das ist dem Auto ja schnuppe...das überprüft ja nur die Helligkeit.
Das mit dem 50km/h bei Nebelschlussleuchte finde ich zwar ne tolle Idee, das einzige Problem dabei ist, das es viele Auffahrunfälle geben wird, da der dahinter es zu spät bemerkt und zu dicht hinterher fährt, als das er da noch bremsen könnte, und wer ist dann Schuld? Der, der zu früh die NSL eingeschaltet hat, oder der, der zu dicht aufgefahren ist? Das bedeutet Mehrarbeit für die Gerichte...