Beiträge von Dirk

    Der Ladeziegel hat allerdings kleine Lüftungsschlitze, deshalb würde ich das mit der Wasserlagerung nicht unbedingt auf die Spitze treiben ...

    Hoppla, widerspricht sich das nicht etwas? IP67 und Lüftungsschlitze? Da kann ja Wasser eindringen und somit wäre die IP67 für'n Allerwertesten, mehr noch, sie wäre gelogen. Ich muss mir den auch mal genauer anschauen. Das einzige, was ich mir momentan vorstellen könnte, wären Lüftungsschlitze zu einem Passivkühler, der aber dann wieder wasserdicht vom Rest abgeschottet wäre...

    Ich wollte schon sagen...;)


    Leute, Ihr solltet vielleicht echt wenigstens das OS eures Phones (Roboter oder Apfel) in der Signatur vermerken...:3917:

    nochmals ot an


    Willst Du heute mal die Klugscheisserhosen anziehen? Ist doch normal meins..:D


    Ich hab extra ein Beispiel gebracht, damit man sieht, wie ich das meine. Wir müssen hier schon etwas im Rahmen bleiben mit der Diskussion, sonst müssen wir nen extra Forum dafür aufmachen..8o

    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr steht schon dann im Raum wenn du den anderen nicht nur zum 'vom Gas gehen' zwingst, sondern ihn zu einer Gefahr-Bremsung (keine Vollbremsung) zwingst, und dass er vielleicht noch das Steuer verreißen muss und auf einem anderen Fahrsteifen oder sonst wo landet. Oder wenn Du mit Deinem Fahrzeug eine Feuerwehrzufahrt zuparkst, und es brennt....

    Das mit innerorts und freier Fahrstreifenwahl gilt auch nur für KFZ bis 3,5t, im Bereich vor Ampelanlagen (auch Außerorts), dann haben wir noch das abweichen von dieser Regel in bestimmten Fällen in Einbahnstraßen...willst noch mehr? Ich hab da noch ein paar...aber falls es dir so besser gefällt, dann ändere ich meine sehr pauschale Aussage in eine nicht mehr ganz so Pauschale ab. Bis auf wenige Ausnahmen, gelten Außerorts das Rechtsfahrgebot und das Rechtsüberholverbot, wobei ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot billiger ist, als ein Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot.


    so, ot aus


    Deine 10km Verlust sind aber über die komplette Strecke gemessen, oder nur auf das von außen geladene Fahrvermögen?

    Wir kommen hier schon wieder ganz ordentlich vom Thema ab, aber okay, jetzt pflanz ich meinen Senf auch noch dazu.


    Zum Thema die Klimaanlage heizt den Motorkreislauf auf: Na, besser geht es doch gar nicht. Die Abwärme der Klima muss ja irgendwo hin, und wenn ich auf diese Art verhindern kann, dass der Motor 5 Minuten lang läuft, obwohl nicht notwendig, ist das doch klasse...und ob das Kühlwasser vom Motor gewärmt wird, oder nicht, ist mir ansonsten doch sowas von Schnuppe...im Sommer...


    Zum Thema Behinderung: Eine Behinderung liegt Grundsätzlich dann vor, wenn man jemanden zu etwas zwingt, das er im Normalfall nicht tun müsste. Beispiel einbiegen in eine neue Straße obwohl von der Seite ein Auto kommt....muss der/die Fahrer/in lediglich vom Gas gehen, ist das schon eine Behinderung. Man darf das aber nicht in einen Topf mit Gefährdung werfen, was leider auch zu oft passiert. Man muss aber auch immer Unterscheiden, ob diese Behinderung gewollt oder ungewollt ist. Ein LKW-Fahrer behindert einen Autofahrer zwangsläufig, da er die 100 des Autos gar nicht erst fahren darf. Somit wird dies vor dem Gesetz auch nicht als Behinderung angesehen, solange er den Regeln entsprechend fährt. Und es ist halt Fakt, dass LKWs außerorts nur 60km/h fahren dürfen, auch wenn die meisten 80 fahren. Es gibt auch schon Urteile zum Thema Behinderung auf Landstraßen. Wenn jemand zu langsam fährt, (man impliziert dabei bei perfekten Straßen- und Wetterbedingungen mehr als 20km/h langsamer als erlaubt) das dies eine Behinderung ist, und je nach Situation sogar als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden kann. Gleiches gilt ja auch bei überholen. Man darf nur überholen, wenn man deutlich schneller fahren kann (also 20km/h oder mehr) als der Überholte.

    Auf der Autobahn verhält es sich ein bisschen anders. Gilt dort eine Richtgeschwindigkeit, wird empfohlen nicht schneller zu fahren, aber es wird auch nicht verboten. Es entsteht dadurch kein RECHT auf schnelleres fahren, außerdem verliert man wenn man schneller als Richtgeschw. fährt, seinen Versicherungsschutz. Der Versicherer KÖNNTE also sagen, dass man einen entstandenen Schaden nicht begleichen will, oder den Fahrer dafür in Regress nehmen (was zum Glück nicht oft vorkommt). Allerdings gilt auf allen Straßen das Rechtsfahrgebot, und mit diesem haben hier in Deutschland die meisten einfach ein Problem, und da hilft auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.



    So, jetzt aber wieder zurück zum Thema:

    Bei dem aktuellen Wetter habe ich hier eine echte elektrische Reichweite von ca. 70km-80km bevor der Motor das erste mal angeht. und auch der Anteil der Rekuperation verhält sich so, dass auf 100km der Anteil der reinen Batterieleistung für über 60km reichen. die Reku legt dann nochmal ca. 20km (plusminus) oben drauf. Bsp.: 104,7km gefahren davon 88,2km elektrisch, und davon waren nur 29,7km rekuperiert. oder anders gesagt, knapp 60km nur durchs laden von außen. Und das ganze bei offenen Fenstern und Schiebedach, ohne Klima. Demnächst werde ich mal testen, wie es sich bei geschlossenen Fenstern und Klima an verhält...für Rekordfahrten ist hier die Topologie einfach zu ungeeignet. Aber ich bin soweit zufrieden. Achja, und ich fahre (wenn es der Verkehr zulässt) nie langsamer als erlaubt, sondern immer was die Straße hergibt (okay, nicht mehr als 10km/h schneller als erlaubt).

    Einstellungen des Handys, dort in apps, dann die entsprechende app auswählen und dort findest Du dann irgendwo nen button cache löschen