Noch drei Monate
Beiträge von betacarve
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Glaub ich dir sofort
Warten ist echt ***
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Neee - der ist ja klätschnass
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Du hast während der Fahrleistung nicht einmal Strom getankt!? R-E-S-P-E-K-T
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Stimmt. Mein Wissen über Elektroinstallationen ist nach über 20 Jahren in einem anderen Beruf etwas verdrängt worden
Na mal sehen, was mir angeboten wird. Hatte dem Besitzer angeboten, die E-installation bis zum Hausanschlussraum zu übernehmen und eine Fachfirma dann den Anschluss an die UV. Aber es scheint, als soll alles aus einer hand gemacht werden. Mir auch recht; zahl ich halt ggf. ein paar Euro mehr Miete -
conversmod hat schon geantwortet; ist leider nicht möglich, da entsprechende Sensoren für die Endstellung (wie weit der Spiegel geneigt werden soll) fehlen
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Aus gegebenen Anlass "krame" ich das Thema nochmal raus.
Ich habe heute die Info bekommen, dass der Vermieter meines TG-Stellplatzes grundsätzlich mit der Installation eines entsprechnden Stromanschlusses einverstanden ist.
Ich versuche grad deinen letzen Beitrag zu verstehen. Wenn der Kuga eh nur 1-phasig lädt (Wallbox hin oder her), wie kommen dann die schnelleren Ladezeiten bei Verwendung einer Wallbox zustanden
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Bei meinen Hyundai war das anders; Rückwärtsgang eingelegt und er rechte Außenspiegel hat sich etwas abgesenkt. Technisch überhaupt kein Problem.
Ich frag mal bei Conversmod nach, ob sie meinen, dass es da eine Möglichkeit gibt...
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Ich denke, dass Ford - und auch andere Fahrzeughersteller - die gesetzliche Regelung zu Punkt 2 so umgehen:
https://www.zeit.de/mobilitaet…os-blenden-autohersteller
Wer nicht alles lesen will:
ZitatBisher galt, dass die Waschdüsen zwingend eingebaut werden müssen, wenn Pkw-Modelle mit Xenon- und LED-Scheinwerfern bestückt werden. Doch jetzt gibt es diese Pflicht nur noch für "Lichtquellen oder LED-Module" mit einem Lichtstrom von mehr als 2.000 Lumen.
Die Autohersteller nutzen auch diese Neuregelung und bieten "gedrosselte" LED-Scheinwerfer an, die exakt dem vorgeschriebenen Grenzwert entsprechen. Durch diesen Trick sparen sie sich den sonst obligatorischen Einbau der Reinigungsanlagen.
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Wikipedia sagt in dem Punkt:
- seit dem 1. April 2000 zugelassene Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (etwa Xenonlicht) ausgestattet sind (gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 50 Abs. 10) sowie
- für Kraftfahrzeuge, die typbedingt ein Abblendlicht mit einem Lichtstrom von über 2000 lm verwenden (gemäß ECE-Regelung Nr. 48, Paragraph 6.2.9).
Die Frage ist halt, ob Punkt 2 bei den Voll-LED Scheinwerfern zutrifft, da sie nicht unter Punkt 1 fallen. Ggf. ist das Gesetzt auch mittlerweile überarbeitet worden und bezieht Voll-LED Scheinwerfer mit ein.
Wenn Punkt 2 bei unseren Scheinwerfern aber zutrifft, dann wäre ein ein gravierender Mangel und solche Fahrzeuge dürften ggf. gar nicht zugelassen werden.