Beiträge von nordheide21244

    Was für mich aber noch nicht klar ist:

    Sonderausstattung wird nicht berücksichtigt. o.k.!
    Heisst das jetzt, dass der Kaufpreis incl. Sonderausstattung über dem Schwellenwert (bis zur Höhe der Sonderausstattung) liegen darf um genehmigt zu werden?


    Beispiel - alles netto:

    Titanium 33.025.21
    Herstelleranteil Bafa - 1.875,00

    Sonderausstattung 5.000,00
    Nachlass -4.500,00

    Hier würde der Schwellenwert mit 500 € überschritten.

    Oder wird die Sonderausstattung einfach nicht beachtet, der Nachlass aber schon?

    Muss AVAS extra aufgeführt werden?

    Ist alles richtig. Ford schreibt mir, das alle Händler korrekt arbeiten würden und Einzelkaufleute sind. Wenn diese für sich selbst handelnden Kaufleute sagen das es die Teile nicht gibt, dann ist es so und wenn ich das nicht einsehen würde müsste ich mich an den Händler selbst wenden, da ich als Autobesitzer nicht Kunde von Ford sondern Kunde vom Händler bin.

    Also hält sich Ford schön raus und schiebt alle Fehler auf den FFH mit dem ich mich jetzt rumschlage. Verklagen ist auch nicht so einfach, da er 500km weit weg sitzt. Also benötige ich entweder 2 Anwälte oder einen der dauernd hin und her fährt. Und da ein Autokauf nicht unter Vertragsrecht, sondern unter Verkehrsrecht fällt zählt noch nicht mal die Rechtschutzversicherung. Also Selbstzahler. Super.

    Vertragspartner ist dein Händler - das ist richtig. Ford ist bei einer Garantie zuständig.

    Mach das Schreiben vom ADAC fertig, sende es an den Händler und warte ab. Der Händler wird sich schon bewegen.

    Dann kannst Du Dir immer noch Gedanken über Gerichtsstand und Prozesskostenrisiko machen.

    Im obigenMuster ist der Herstellerantwil BAFA ausgewiesen.

    Scheinbar geht es aber auch anders.:


    Quelle: Bafa Seite:


    Was bedeutet „BAFA-Listenpreis“?

    Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Grundlage für den Nachweis der Erbringung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus ist der BAFA-Listenpreis. Bei dem BAFA-Listenpreis handelt es sich um den Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung. Etwaige Sonderausstattung sind nicht Bestandteil des Basismodells. Die Meldung des BAFA-Listenpreises erfolgt vor Aufnahme auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge durch den Automobilhersteller.

    Wie wird geprüft, ob der Eigenanteil des Herstellers an mich weitergegeben wurde?

    Der BAFA Listenpreis wird um 3.000 Euro bzw. 2.500 Euro für ein reines Batterieelektrofahrzeug und ein Brennstoffzellenfahrzeug oder um 2.250 Euro bzw. 1.875 Euro für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug reduziert. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus maßgeblich ist. Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.

    ... wie wird wohl der allergrösste Teil der Kunden reagieren - es wird ein fehlerhaftes Produkt ausgeliefert, der Händler bekommt ein paar Tage Frist das Problem zu beheben, sonst wird mit rechtlichen Schritten gedroht, das beheben des Problems ist zu diesem Zeitpunkt aber nicht möglich ...

    Diese Variante reduziert aber das Risiko, dass Menschen verletzt oder sogar getötet werden. Im übrigen glaube ich nicht, dass ein Hersteller wider besseren Wissens die Kundschaft bewusst einem Sterberisiko aussetzt um Zeit zu schinden. Dafür haftet ein CEO persönlich und mit seinem Privatvermögen unbegrenzt.

    Die Drohung mit rechtlichen Konsequenzen mag auf den ersten Blick überzogen sein.

    Dennoch finde ich sie in Anbetracht der Gefahr und des fehlenden aktiven Handelns des Händlers/Herstellers berechtigt. Wenn der Händler schnell repariert, hat er ja nichts zu befürchten.

    Im übrigen kann ich nicht nachvollziehen, warum man in Wege der Schadenersatz durch die Mängelhaftung keinen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hat. Ich weiss, dass es so ist, aber es entspricht nicht meinem Rechtsempfinden. Wer einen Schaden verursacht hat, muss ihn beheben und sollte auch für die negativen Konsequenzen einstehen. Vielleicht ein Bonus, den die Autolobby herausgeholt hat?