Beiträge von nordheide21244

    Ich bin mir absolut sicher, dass mein Händler alles macht, um mich als Kunde zufrieden zu stellen!


    Da muss ich nicht mit juristischen Fachbegriffen wie "Mängelanzeige", "in Verzug setzen" usw. um mich werfen - sowie er etwas erfährt, bekomme ich eine Info - es hat sich aber herausgestellt, dass selbst duie Händler teilweise schlechter informiert sind, als die Forumsteilnehmer...und das kann aus meiner Sicht nicht sein

    Dagegen spricht ja auch nichts. Nur manchmal stellen sich Händler halt an, weil dir z.B. beim ersten Rückruf kein Leihwagen rechtlich zusteht. Dann sollte man für die Fälle danach schon mal seine Rechte kennen. Man muss es ja nicht durchsetzen, wenn man seinen Händler "liebt" ;)

    ^ Sehe ich ähnlich, auch wenn ich meinen erst am Dienstag bekomme.


    Zudem ist ein Rückruf ja keine Kundenseitige Mängelanzeige, die den Ablauf der Rückgabe in Gang setzt - dazu müsste man bei einem angekündigten Rückruf diesen erst einmal zusätzlich als Mangel anzeigen....

    Ich bin kein Jurist, aber wenn Du deinen Händler wegen eines Mangels (den der Hersteller ja zugibt) in Verzug setzt und er diesen, warum auch immer, nicht endgültig behebt, sollten dir weitergehende Rechte zustehen.

    Du musst deinen Kuga nicht zurückgeben. Du hast mehrere Optionen. Siehe mein Text.


    Ist die Sache mangelhaft, stehen dem Käufer folgende Rechte zu:


    • Nacherfüllung
    • Rücktritt oder Minderung
    • Schadensersatz
    • Ersatz vergeblicher Aufwendungen

    Wenn das ein erneuter Rückruf wegen des Hitzeschildes ist und beim KFZ bereits der ersten Rückruf durchgeführt wurde, kann man aus meiner Sicht den zweiten Rückruf so interpretieren, dass die Mängelbeseitigung demnach beim ersten Mal nicht gelungen war.


    Ist die Sache mangelhaft, stehen dem Käufer folgende Rechte zu:


    • Nacherfüllung
    • Rücktritt oder Minderung
    • Schadensersatz
    • Ersatz vergeblicher Aufwendungen



    Hat man dem Händler die erste Mängelbeseitigung im Rahmen einer Mängelrüge gestattet und war diese nicht erfolgreich, kann man u.U. über folgendes nachdenken. Der letzte Satz ist entscheidend!


    "Rückruf bedingt kein Rückgaberecht

    Wer sich gerade erst ein Auto gekauft hat und schon bald einen Rückruf-Brief erhält, wird davon wenig begeistert sein. Womöglich mag der Halter mit dem Gedanken spielen, es komplett zurückzugeben. Doch ein solches Rückgaberecht besteht nicht.

    Bei jeglichem Mangel muss dem Händler die Möglichkeit gegeben werden, nachzubessern. Dieses Nachbesserungsrecht ist meist in den Verkaufsbedingungen des Kaufvertrags des Neu- oder Gebrauchtwagens festgeschrieben. Erst, wenn der sicherheitsrelevante Mangel nicht behoben werden kann, besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben."


    Quelle: https://www.t-online.de/auto/r…ueckruf-funktioniert.html

    Weitergehende Infos findet man hier:
    https://www.kanzlei-flick.de/g…rleistung_sachmangel.html

    Kein Winterpaket? Das solltest du umbedingt nachordern, wenn es geht. Das Fernstarten im Winter incl. Frontscheibenenteisung und Lenkraderwärmung könntest du vielleicht vermissen. Der Tip kam von unserem Händler.

    Ich weiss zwar nicht, ob es bei anderen Autos auch so ist, aber die Anzahl der Rückrufe (bzw. durch Händler versäumte) und, dass am Ende sogar ein Auto abfackelt, in so kurzer Zeit, sind schon bedenklich. Ausserdem fehlende Anbauteile, abgerissener Kühlerschlauch an der Hochvolt-Batterie, kein Unterfahr-Schutz trotz des geringen Bodenabstandes (für eine SUV-Crossover) und jede Menge liegengebliebene Startbatterien ..... das ist schon heftig.

    Hat sich eigentlich bei den Betroffenen mal jemand entschuldigt?