Ich hatte in meinem langen Autofahrerleben noch nie die Möglichkeit, den Fahrzeugbrief vor einer Überweisung oder Barzahlung des zu entrichtenden Kaufpreises zu erhalten, da sich so der berühmte „Zug um Zug“-Vorgang genauso wenig umsetzen lässt, wie umgekehrt im Prinzip auch.
Der Autohändler gibt doch nicht seine einzige urkundliche Eigentumssicherung vor Begleichen des Kaufpreises aus der Hand...denn die Herausgabe des Fahrzeugbriefs ist ja letztendlich der Eigentumsnachweis. Daher wird ja selbst bei kreditierten Fahrzeugen und dafür notwendigen Eintragungen in den Fahrzeugbbrief selbiger nie an den Fahrzeugbesitzer/-halter sondern stets an die zuständige Zulassungsstelle übersandt.
Wenn das mittlerweile anders sein sollte, dann vergesst mein Geschreibsel, dann schwebe ich noch in rechtlichen Asbach-Uralt-Zeiten?
Gruß