Und, haste ihn bekommen?
Beiträge von Projekt Kuga PHEV
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Ein Freund hat seiner Frau einen Kuga gekauft und der Wagen wird auf seine Frau zugelassen. Wer stellt dann den Antrag?
Die Person die in der Rechnung für den Wagen steht oder die Person die in der Zulassung steht?
Grüße
cinfo
Guten Morgen,
Guckst du: https://www.bmwi.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=4
Pkt. 2.2
Gruß -
Imho stimmt das so nicht...
https://www.allianzdirect.de/k…g/fahrzeugbrief-ratgeber/
Danach: Ist das Fahrzeug nicht vollständig bezahlt, bist du Besitzer und Halter, wenn im Brief eingetragen, erst mit Erhalt des Briefs ist das Geschäft abgeschlossen und umwirft Eigentümer.Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers endet also erst mit dem vollständigen Begleichen des Kaufpreises und dem Erhalt des „Briefes“.?
ist letztendlich jetzt auch Wurscht... Dienstag habe ich einen Termin beim Ford-Händler ? -
... imho stimmt das so nicht, der Fahrzeugschein zeigt den Halter des Fahrzeugs, mit dem Fahrzeugschein alleine kannst du keine Fahrzeugumschreibung bzw. eigentumsbegründende Eintragungen vornehmen lassen.
Genau deswegen sichert sich der Händler den Eigentumsvorbehalt bzw. die finanzierende Bank bei einer Finanzierung mit dem Einbehalten des Briefes.
Kann auch sein, dass ich mich irre, mein Studium als Spätstudent ist schon 35 Jahre her?
Sehr kulanter Händler...wie ich schrieb, bei meinemletzten barkauf hätte mich der Händler ausgelacht, wenn ich vor Überweisung den Brief „gefordert“ hätte, und das obwohl es insgesamt mein viertes Auto bei dem war.
Gruß -
Ich hatte in meinem langen Autofahrerleben noch nie die Möglichkeit, den Fahrzeugbrief vor einer Überweisung oder Barzahlung des zu entrichtenden Kaufpreises zu erhalten, da sich so der berühmte „Zug um Zug“-Vorgang genauso wenig umsetzen lässt, wie umgekehrt im Prinzip auch.
Der Autohändler gibt doch nicht seine einzige urkundliche Eigentumssicherung vor Begleichen des Kaufpreises aus der Hand...denn die Herausgabe des Fahrzeugbriefs ist ja letztendlich der Eigentumsnachweis. Daher wird ja selbst bei kreditierten Fahrzeugen und dafür notwendigen Eintragungen in den Fahrzeugbbrief selbiger nie an den Fahrzeugbesitzer/-halter sondern stets an die zuständige Zulassungsstelle übersandt.
Wenn das mittlerweile anders sein sollte, dann vergesst mein Geschreibsel, dann schwebe ich noch in rechtlichen Asbach-Uralt-Zeiten?
Gruß -
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Vielen Dank für die Darstellung deiner Erfahrungen.
Dann scheinen die realen Fahrreichweiten so ungefähr denen des outi entsprechen, vielleicht eher eine bisschen mehr. Mein „durchschnittliches“ wöchentliches Fahrprofil würde ich mit 70% innerstädtisch, 30% Landstraße mit 70-80km/h benennen, täglich ganz selten über 50km. Ich meine, da passt das schon wirtschaftlich und ökologisch mit dem Fahrprofil für einen PHEV.
Leider musste ich aus privaten Gründen die längere Probefahrt mit dem kuga in dieser Woche absagen, insofern bleibt nur noch der kurze Fahreindruck in dieser Woche für ein Stündlein mit dem 3008hybrid4. Damit wird es natürlich schwierig, die reale Akkureichweite festzustellen. Aber ich denke, meine kurze Probefahrt letzte Woche mit dem Kuga wirkt noch nachhaltig nach, so dass ich durchaus noch relativ sicher zumindest die Fahreigenschaften vergleichen kann.
Gruß