Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Ok, danke für deine Ergänzungen.

    Ich habe zwischenzeitlich auch recherchiert - so wie du sagst, es müssen falsche Angaben in der Bewertung gemacht werden oder aber welche mit strafbarem Inhalt (Beleidigungen, Verleumdung, usw.).

    Schwierige Kiste, da das Thema „falsche Angaben“ eben stets subjektiv ist ... es gibt aber auch genug richterliche Entscheidungen, die gerade zum Thema Negativbewertungen auch tatsächlich negativ für den Kläger ausgingen.

    Wie auch immer, Vorsicht ist dabei in jedem Fall geboten, es gibt ja noch die gute alte pn ...?


    Gruß

    Ok, vielen Dank für deine Antwort. Ich hoffe du hast Recht.

    was hat denn dein Händler für einen Liefertermin angegeben? Meiner bei der Bestellung am 07.08.2020 (also noch sehr jungfräulich) hat mir den November 2020 avisiert (solange nicht wieder ein lockdown kommt) - wir haben ja eine sehr ähnliche Konfiguration ...

    Zitat

    Demnach dürfen sich am Kfz keine Teile befinden, die den Verkehr behindern, weil sie zu weit herausragen

    ... nur dann dürften fest angebaute Anhängerkupplungen ja gar keine Zulassung erhalten - wenn eine abnehmbare oder schwenkbare Ak als „zu weit herausragend“ und damit behindernd gilt, müsste das zwangsläufig auch für starre Ak gelten, denn die Ausmaße sind ja annähernd gleich?

    Sind wir schon so weit, dass man nicht mehr Ross und Reiter nennen darf, es wurden ja keine individuelle Personen benannt?

    By the was: Weswegen bzw. nach welchen Rechtsvorschriften gibt es denn den Abmahnanwalt auf‘s Dach, wenn man sich mit geäußertem Händlernamen über eine Malusleistung oder eine Bonusleistung im www unterhält?


    Gruß

    Guter Tipp, aber ich habe keinen Ford-Händler gefunden, der einen Vignale (mit oder ohne 20Zoll) als Vorführer haben, im Übrigen auch nicht in den Ausstellungsräumen. Somit ist selbst ausprobieren vor dem Kauf nahezu ausgeschlossen.

    Gefahren/fahren können habe ich „nur“ den titanium mit 18Zoll-Bereifung.


    Gruß