Ok, danke für deine Ergänzungen.
Ich habe zwischenzeitlich auch recherchiert - so wie du sagst, es müssen falsche Angaben in der Bewertung gemacht werden oder aber welche mit strafbarem Inhalt (Beleidigungen, Verleumdung, usw.).
Schwierige Kiste, da das Thema „falsche Angaben“ eben stets subjektiv ist ... es gibt aber auch genug richterliche Entscheidungen, die gerade zum Thema Negativbewertungen auch tatsächlich negativ für den Kläger ausgingen.
Wie auch immer, Vorsicht ist dabei in jedem Fall geboten, es gibt ja noch die gute alte pn ...?
Gruß