Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Der Computer des Autos rechnet anhand der vorherigen Fahrweise den theoretischen Reichweitenwert hoch. Nach dem Starten rechnet er sehr schnell diesen Wert erneut und aktualisiert ihn ständig. Fährst du jetzt sehr zurückhalten, wird die Reichweite weniger schnell sinken, rekuperierst du viel mitunter steigen. Latscht du drauf, schmilzt die Reichweite wieder rapide.

    Insofern ist der Wert, der nach dem Laden angezeigt wird, kein realistischer sondern ein geschätzter.

    Dazu kommt: schaltest du unmittelbar nach dem Start die Klima oder Heizung, zumeist reicht nur das Gebläse, ein, schwups, sind 10km Reichweite weg?

    Wenn du also Reichweitenrekorde aufstellen willst, schalte keine Stromverbraucher ein, fahre mit sanftem Gasfuß, fahre nicht auf die Landstraße oder Autobahn, sieh zu, dass du viel und sanft rekuperierst...dann klappt’s auch mit den theoretisch erreichbaren 56km?

    Ach so, ich vergaß, je niedriger die Temperaturen, desto kürzer die elektrische Reichweite...


    Gruß

    Ich möchte auch mal was erfreuliches in die Runde schmeißen:

    Bautermin war der 31.07 lt. ETIsist er bereits am 28.07 gebaut worden. Toll. Jetzt hoffe ich das der Frachter nicht untergeht. :)

    Vignale, Arktis Weiß, PHEV, Elek. AHK, Trennnetz, getönte Scheiben und alles mögliche.

    na dann viel Vorfreude...so, wie es jetzt aussieht, fährt dann hoffentlich bald (Ich hoffe inständig noch in diesem Jahr) ein „Klon“ von deinem rum?


    Gruß

    Imho stimmt das so nicht...

    https://www.allianzdirect.de/k…g/fahrzeugbrief-ratgeber/
    Danach: Ist das Fahrzeug nicht vollständig bezahlt, bist du Besitzer und Halter, wenn im Brief eingetragen, erst mit Erhalt des Briefs ist das Geschäft abgeschlossen und umwirft Eigentümer.

    Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers endet also erst mit dem vollständigen Begleichen des Kaufpreises und dem Erhalt des „Briefes“.?
    ist letztendlich jetzt auch Wurscht... Dienstag habe ich einen Termin beim Ford-Händler ?

    ... imho stimmt das so nicht, der Fahrzeugschein zeigt den Halter des Fahrzeugs, mit dem Fahrzeugschein alleine kannst du keine Fahrzeugumschreibung bzw. eigentumsbegründende Eintragungen vornehmen lassen.

    Genau deswegen sichert sich der Händler den Eigentumsvorbehalt bzw. die finanzierende Bank bei einer Finanzierung mit dem Einbehalten des Briefes.

    Kann auch sein, dass ich mich irre, mein Studium als Spätstudent ist schon 35 Jahre her?


    Joschka

    Sehr kulanter Händler...wie ich schrieb, bei meinemletzten barkauf hätte mich der Händler ausgelacht, wenn ich vor Überweisung den Brief „gefordert“ hätte, und das obwohl es insgesamt mein viertes Auto bei dem war.


    Gruß

    Ich hatte in meinem langen Autofahrerleben noch nie die Möglichkeit, den Fahrzeugbrief vor einer Überweisung oder Barzahlung des zu entrichtenden Kaufpreises zu erhalten, da sich so der berühmte „Zug um Zug“-Vorgang genauso wenig umsetzen lässt, wie umgekehrt im Prinzip auch.

    Der Autohändler gibt doch nicht seine einzige urkundliche Eigentumssicherung vor Begleichen des Kaufpreises aus der Hand...denn die Herausgabe des Fahrzeugbriefs ist ja letztendlich der Eigentumsnachweis. Daher wird ja selbst bei kreditierten Fahrzeugen und dafür notwendigen Eintragungen in den Fahrzeugbbrief selbiger nie an den Fahrzeugbesitzer/-halter sondern stets an die zuständige Zulassungsstelle übersandt.

    Wenn das mittlerweile anders sein sollte, dann vergesst mein Geschreibsel, dann schwebe ich noch in rechtlichen Asbach-Uralt-Zeiten?


    Gruß