Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Ups, leuchtet mir zwar irgendwie nicht ein, dass ein Vertragshändler inkl. Werkstatt nicht in der Lage sind, so ein Auto mit dem aktuellen Stand der Software zu bespielen und erst dann an den Kunden auszuhändigen, aber dann sei es so.

    Lässt man den Kunden auch im Regen stehen, wenn irgendwas in der Autosoftware im Rahmen des durch den Kunden selbst durchgeführten Updates was „zerschießt“...?

    Wie auch immer, was machen eigentlich die älteren Menschen, die so ein Auto kaufen, aber technisch einfach nicht in der Lage sind, mit Computer, pc, usb, Software usw. umzugehen?

    Mir ist natürlich klar, dass nicht nur Ford damit „Probleme“ hat, auch bei dem „Verein“ aus Wolfsburg (ich mag den Namen nicht mehr in den Mund nehmen) verweist man darauf, der Kunde möge sich um die Softwareupdates selbst kümmern, das mache man bei XX nicht...


    Wie auch immer, ein Armutszeugnis allemal, wenn bei einer Endkontrolle eines Fahrzeugs fehlenden Abdeckungen von Querlenkern nicht entdeckt werden??


    Gruß

    Das wird von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

    Imho dürfen zur Handlungssicherheit grundsätzlich tatsächlich nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichnung auch auf den entsprechenden Ladeplätzen zum Aufladen stehen.

    Insofern haste Glück, dass dich noch niemand „beknöllt“ hat.


    Quelle ADAC:

    Bereits 2011 wurden hierzu vom Bundesverkehrsministerium spezielle Zusatzzeichen bekannt gemacht, die die Reservierung von Parkflächen für Elektrofahrzeuge regeln sollten. Im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) kam dann 2015 u.a. das Zusatzschild „E-Auto“ dazu, das allgemein zur Regelung von weiteren Bevorrechtigungen von Elektrofahrzeugen nach dem EmoG vorgesehen ist. Um in den Genuss dieser Bevorrechtigungen zu kommen, muss ein Elektroauto das E-Kennzeichen führen, das allerdings nicht verpflichtend ist.


    Gruß

    ...Hauptsache ich bekomme den von der KBA nicht stillgelegt weil da Schummelsoftware drauf ist ? Soll ja bei anderen Herstellern vorkommen. Und da wird man gezwungen einen anderen Neuwagen zu kaufen. ?

    Frage nicht, davon könnte ich ganze Arien singen, und anstatt reumütig einen kundenfreundlichen Weg zu gehen (spätestens nach höchstrichterlicher Rechtsprechung), wird immer noch versucht, den (ehemaligen!) Kunden von Nacke bis Hacke zu verarschen und durch fadenscheinige Anträge und Berufungsgründe den geschädigten Käufer zu zermürben...?

    Sorry, aber der Seitenhieb musste nach der Vorlage einfach ot sein??


    Gruß

    Herzlichen Glückwunsch!


    Allzeit eine unfallfreie und stressfreie Fahrt.

    Wahrscheinlich wurde es schon einmal angemerkt, aber dass vor Fahrzeugauslieferung nicht die aktuellste Software im Rahmen der Auslieferungsinspektion aufgespielt wird und nicht festgestellt wird, dass eine Abdeckung des Querlenkers fehlt, finde ich gelinde gesagt „befremdlich“. Aber gut, Nobody is perfect, ich werde mir auf jeden Fall die Aufstellung der beachtenswerten Punkte bei Auslieferung mitnehmen (wenn ich diese Liste hier im Forum jemals wiederfinde??)


    Gruß

    (manchmal ertappe ich mich dabei, den November herbeizuwünschen?)

    Bei meinen letzten Neuwagenkäufen innerhalb von 6 Jahren haben alle Händler e5 empfohlen. Alle äußerten, dass der Mehrverbrauch von e10 den 4cent-Unterschied zwischen e5 und e10 alleine schon wettmachen würde.

    Meine mopete bekommt sogar nur super plus als Nahrung, da führt schon e5 zu klingeln im Motor, bei super plus herrscht diesbezüglich Ruhe.

    Vielleicht bin ich nur zu altmodisch, aber irgendwas sträubt sich in mir gegen e10 - und ja, ich habe Post 4 inkl. Anhang gelesen.

    Mal schauen, ob ich’s mal bei den nächsten beiden Tankfüllungen probiere...aber dann muss ich erstmal um die 4tsd. Km fahren, um ca. 2x35liter zu tanken?


    Gruß

    Irgendwie läuft das jetzt anders als 2019. Da hatte seinerzeit mein Händler schon die Umweltprämien mit dem Kaufvertrag angemeldet und ich musste den Verwendungszweck nach Zulassung nachweisen.

    Jetzt kann man, wenn ich das richtig verstanden habe, erst nach der Zulassung des Fahrzeugs den Antrag stellen, welcher dann seinen behördlichen Gang geht...

    Der vollständigkeitshalber: Der kuga PHEV hat doch auch einen „Charge-Modus“, oder täusche ich mich?

    Man kann immer wieder lesen, der arbeitet (hatte ich auf der Probefahrt mal ein paar Kilometer ausprobiert) zwar grundsätzlich ineffizient, aber braucht man ev-Kilometer z.B. für eine folgende Fahrt in der Stadt, lassen sich eben genau diese Kilometer über den Verbrenner erzeugen...ich hatte den Eindruck, das klappt mit dem kuga relativ zügig, zumindest schneller als beim Mitsubishi. Was der Verbrenner nun zusätzlich an Sprit verbraucht, kann ich nicht beurteilen?


    Gruß