Imho kannst du die Sonder- oder Wunschausstattung zur Berechnung vernachlässigen.
Die Werte, die zugrunde gelegt werden und somit förderungswürdig sind, stehen über Deinem Post in der Tabelle.
Es muss auf der Rechnung der Nettokaufpreis ohne/mit Sonderausstattung ausgeworfen sein, ebenso wie der Händleranteil an der Förderung.
Der Zusatz auf der Rechnung „Avas wurde händlerseits ist verbaut“ sind für die 100€ wichtig.
Gruß