Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Hiernach muss man die abnehmbare oder schwenkbare Ak nicht abnehmen bzw. einschwenken, es sei denn, der Fahrzeughersteller schreibt es vor (s. Fahrzeugbrief/-schein), also ist das nicht ordnungswidrigkeitenbewährt, lässt man die Ak dran bzw. ausgeschwenkt.

    Man muss sich gleichwohl bewusst sein, dass, kommt es zu einem Schadenseintritt, weil die abnehmbare/schwenkbare Ak nicht entfernt bzw. eingeschwenkt wurde, es seitens der Versicherungen zu „Regressansprüchen“ kommen kann, die wiederum gerichtlich geklärt werden müssten...

    https://www.kupplung.de/magazin/sicherheit/vorschriften/


    Gruß

    Anm.: Die roten Ergänzungen folgten im Rahmen einer Überarbeitung auf Wunsch eines einzelnen Herren ??? (wobei er ja grundsätzlich recht hat, wer Lektor bei Ford werden will, muss nicht nur fehlerfrei schreiben, sondern eben auch korrekt ausformulieren?)

    ...und eine Frage des Komforts (?) ...?

    Ich vermag es nicht wirklich zu beurteilen, aber bisher jeder Händler oder alle Videos auf yt sprachen davon, dass der nach Komfort strebende Kugatreiber eher nicht die 20Zöller wählen sollte... steht zwar etwas im Widerspruch zu den geschilderten Erfahrungen hier im Forum (ich weiß nicht mehr, wer es war), dennoch ist jeder popometer unterschiedlich empfindlich -

    Und ich weiß nicht, wie empfindlich mein popometer wirklich ist (meine jetzige Sänfte ist da schon was besonderes?), daher beginne ich mit den Ganzjahresreifen auf 18Zoll, mal kieken, welche Größe für die Sommerschlappen folgen wird - der Reifenhändler meines Vertrauens wird mich sicherlich gut beraten?


    Gruß?

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    imho am Anfang die 20Zöller, zum Schluss der Vergleich mit den 18er

    So schlimm sehen die 18Zöller ja nun auch nicht aus...?

    Ok, danke für deine Ergänzungen.

    Ich habe zwischenzeitlich auch recherchiert - so wie du sagst, es müssen falsche Angaben in der Bewertung gemacht werden oder aber welche mit strafbarem Inhalt (Beleidigungen, Verleumdung, usw.).

    Schwierige Kiste, da das Thema „falsche Angaben“ eben stets subjektiv ist ... es gibt aber auch genug richterliche Entscheidungen, die gerade zum Thema Negativbewertungen auch tatsächlich negativ für den Kläger ausgingen.

    Wie auch immer, Vorsicht ist dabei in jedem Fall geboten, es gibt ja noch die gute alte pn ...?


    Gruß

    Ok, vielen Dank für deine Antwort. Ich hoffe du hast Recht.

    was hat denn dein Händler für einen Liefertermin angegeben? Meiner bei der Bestellung am 07.08.2020 (also noch sehr jungfräulich) hat mir den November 2020 avisiert (solange nicht wieder ein lockdown kommt) - wir haben ja eine sehr ähnliche Konfiguration ...

    Zitat

    Demnach dürfen sich am Kfz keine Teile befinden, die den Verkehr behindern, weil sie zu weit herausragen

    ... nur dann dürften fest angebaute Anhängerkupplungen ja gar keine Zulassung erhalten - wenn eine abnehmbare oder schwenkbare Ak als „zu weit herausragend“ und damit behindernd gilt, müsste das zwangsläufig auch für starre Ak gelten, denn die Ausmaße sind ja annähernd gleich?