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Des Weiteren, bin ich der Meinung, das ich als Verbraucher von meinem Vertragspartner getäuscht worden bin.
ich gehe davon aus, dass du das „getäuscht“ nicht im strafrechtlichen Rahmen meintest.
Der Händler wird wohl kaum so belangt werden können, wenn er (noch) nicht von dem „Branddesaster“ wusste, insofern halte ich eine „Täuschung“ aus deiner Sicht umgangssprachlich vielleicht für nachvollziehbar, aber nicht wirklich im rechtlichen Sinne.
Ein Vergleich mit dem Dieselgate halte ich (als ehemaliger Betroffener und Kläger, daher kenne ich mich schon mit dieser Thematik ein bisschen aus, ohne Rechtsgelehrter zu sein) zum derzeitigen „öffentlichen“ Informationsstand nahezu für abwegig.
Und wer jetzt noch einen PHEV Kuga kauft, weiß um die Probleme des Fahrzeugs und weiß, worauf er sich einlässt, da wird es grundsätzlich auch wohl nichts mit „Schadensersatzansprüchen“, es sei denn, das Fahrzeug verliert die Typenzulassung, was ja momentan objektiv betrachtet (noch) nicht absehbar ist.
Mit einer echten Wandlung nach mindestens 6 Monaten Betrieb des Kuga und damit den „Gewinn“ durch Einbehalt der Förderung wird sich Ford, so würde ich das laienhaft einschätzen, wohl eher nicht einlassen, denn noch steht ja gemäß Aussage von Ford eine Reparatur und damit eine Behebung des Mangels im Raume. Solange dieser Mangel sich noch in der „Behebung“ befindet, wird eine Wandlung wohl nicht wirklich rechtlich durchsetzbar infrage kommen.
Sollte allerdings der PHEV tatsächlich gar nicht mehr als PHEV zu betreiben sein, sieht es natürlich anders aus, denn dann ist ein „artgerechter“ Betrieb nicht möglich und stellt einen wandlungsfähigen nicht abwendbaren Mangel dar... aber das sind doch noch ungelegte Eier
Gruß