... das Ärgerliche ist nur, dass VW auch nach dem BGH-Urteil trotz absolut gleichgelagerter Fälle erst einmal nicht bereit ist, die „Rückabwicklung“ einzuleiten sondern lieber noch weiter in nächste Instanzen geht, um den Kläger mürbe zu machen ... von Demut und „schlechtem Gewissen“ keine Spur! Alleine mein Verfahren dauert jetzt 2 1/2 Jahre mit erstinstanzlichem Urteil für mich. Aber alleine die Terminierungen für das OLG dauern ja 9 Monate!
Die einzige Reaktion, die VW auf das Urteil hin zeigte, war die Erhöhung des Vergleichsangebot!
Aber warum sollte VW auch mehr auf die geprellten Kunden zugehen, wenn die Leute VW- Produkte weiterhin kaufen wie geschnittenes Brot ?
Und bei Ford wird es sicherlich nicht gänzlich anders sein, sollte Ford den abschlägigen Weg der Rückabwicklung eingehen.
Eine Musterfeststellungsklage muss Ford erst einmal nicht fürchten - eh die durch ist, vergehen Jahre, danach muss zum positiven Verbraucherurteil i.R. der Musterfeststellungsklage sowieso noch jeder einzeln seine Ansprüche gesondert in der Folge durchsetzen...
Die Einzelklage mag zwar erfolgversprechend sein, gleichwohl muss ein Jeder sich auf viele Jahre der Klagedauer einrichten, eine kulante Rechtsschutzversicherung haben, viel Geduld und Nerven mitbringen und ggf. über Jahre die Kilometerleistung seines beklagten Fahrzeugs so gering wie möglich ohne Schäden halten...
Ich kann euch sagen, nach 2 1/2 Jahren Klagen (man muss sich vergegenwärtigen, in diesen 2 1/2 Jahren insgesamt 30 Minuten vor dem Richter!) ist man trotz Vorliegen positiver Urteile noch lange nicht am Ende der Fahnenstange angekommen...
Gruß