Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Nicht, dass da ein falscher „Zungenschlag“ reinkommt, ich wollte mit diesem Artikel lediglich die immer weiter verbreitete schlechte Meinung über den PHEV hier darstellen ... ich stehe grundsätzlich ja ganz anders zum PHEV (sonst würde ich keinen fahren und nicht wieder einen kaufen wollen), aber die Firmenfahrzeugprivilegien im Verhältnis zur bestimmungsgemäßen (gedachten) aber sicherlich real eher geringen Bereitschaft zur reinen E-Nutzung sehe ich genauso kritisch wie die Motivation einer privaten Anschaffung eines solchen Autos, weil es Förderungen gibt, wohlwissend, dass ich täglich 150km Pendelstrecke habe...?


    Gruß

    ich finde es genau richtig, dass der Ford Händler in diesem Fall davon abgeraten hat.

    Genau wegen dieser Fälle, Firmenfahrzeug, hohe Kilometerleistung auf der Autobahn, dafür wenig laden und die 0,5% abgreifen, steht die weitere Förderung des PHEV im Kreuzfeuer der sog. „Umweltorganisationen“, die Scheurer drängen, die Förderung des PHEV einzustellen - es ist eben NICHT der artgerecht Betrieb eines PHEV, grundsätzlich und regelmäßig tausende Kilometer auf der Autobahn abzureißen, selbst, wenn er dort auch „nur“ 8-10Liter verbraucht. Da ist imho ganz sicher ein moderner und sauberer Diesel die sinnvollere Wahl!

    Der PHEV spielt eben seine Stärken im Stadtverkehr aus, wo viel rekuperiert werden kann, ganz davon abgesehen, dass der Stromverbrauch auf der Autobahn je höher die Geschwindigkeit ist, irrsinnig schnell reduziert wird.

    Für stadtnahe Pendler und Städter an sich ist der PHEV eine tolle Alternative zum Verbrenner und/oder Diesel...


    passend zum Thema ganz aktuell:

    https://www.springerprofession…2B%20Motoren%20Newsletter


    Gruß

    Zitat von Spritzfurz

    „... Der Fahrzeugschein wurde ja dem Händler entzogen. ...“

    ??? Den Fahrzeugschein hat dir niemand zu entziehen, ggf. bei Zulassungsverstößen die Polizei bzw. die zuständigen Behörden, aber kein Autohersteller dieser Welt entzieht mir den Fahrzeugschein ?

    Das hat eine VW-Werkstatt mal bei mir versucht, als ich mich weigerte, bei einer Inspektion das berühmt berüchtigte Softwareupdate aufspielen zu lassen - du glaubst gar nicht, wie schnell die Diskussion darüber beendet war (und ich nach durchgeführter Inspektion OHNE Softwareupdate samt Fahrzeugschein und Auto diesen Laden wieder verlassen habe)?


    Gruß

    Sehe ich auch so, die Abstandsregel aus der StVO ist da auch vor Gericht ziemlich gnadenlos...§ 4 (1) StVO.


    Exkurs: Selbst die teilweise gängige Unart, durch plötzliches Bremsen (ganz bösartige machen das mit der Handbremse) den Nachfolgenden „verkehrszuerziehen“, schützt den Nachfolgenden im Falle eines Auffahrunfalls nicht unbedingt vor der Vorschrift 4 (1) - mit dem wichtigen Unterschied, dass der „Ausbremser“ strafrechtlich zu belangen sein wird (ggf. Nötigung, gef. Eingriff i.d. Straßenverkehr wären insbesondere zu prüfen) und auch zivilrechtlich beim Schadensausgleich zu bluten haben wird (und womit- mit recht?)

    ... so ist das in Deutschland zumindest Mindeststandard für eine evtl. Gerichtsverwertbarkeit? eine dauerhafte, anlassunabhängige Aufnahme mit Speicherung ist datenschutzrechtlich (in D) fragwürdig ?

    Also ganz ehrlich, eine Autostarterbatterie muss doch wenigstens 4 Wochen, ohne dass das Auto gefahren wird durchhalten. Mein Tiguan stand 8 Monate rum, meine bmw 6 Monate, die sprangen beide ohne zu murren wieder an...

    Ok, meine Harley ist nach einer Woche auch nicht mehr startfähig. aber das ist ne andere Geschichte?

    Nee im Ernst, von einem Auto, scheiß egal mit welchem Antriebsmotor, erwarte ich mindestens 4 Wochen Betriebsfähigkeit ... auch von einem Ford ??