ich würde jetzt noch ein par Ladezyklen abwarten und beobachten... vor allem, wenn die Temperaturen wieder >10Grad sind, sollten die Reichweiten wieder deutlich ansteigen (ich habe momentan 1 Grad in der Garage, nach Vollladung 47-48km Reichweite, real gefahren um die 40km), ähnlich und ein bisschen drüber dürfte nach den bisher hier geschilderten Erfahrungswerten der Kuga auch liegen...
Beiträge von Projekt Kuga PHEV
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... und fliegen erst recht nicht mehr mit Smartphone,Tablett oder ähnlichem.
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... deswegen erfrage ich neben den im bc angezeigten Reichweiten stets beharrlich (und für den einen oder anderen nervend) nach den in einem Ladezyklus real gefahrenen Kilometern... denn die sind letztendlich das, was den/die/das gewillt sparsamen emissionsfrei fahrenden Kugafahrer*in in erster Linie interessiert?
Gruß -
...na wenigstens bleibt Ford dran an den Themen - irgendwann wird’s dann auch ein zuverlässiger Begleiter in allen Lebenslagen ?
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... wie und warum auch immer...
Ich muss pempy aber mal zur Seite springen! Ich finde schon, dass eine nicht funktionable Antriebsart ein erheblicher Mangel ist. Warum kaufe ich einen PHEV, eben genau, um lokal emissionsfrei zu fahren. Und wenn über Monate hinweg mir das gekaufte Produkt die bauartbedingte Funktion nicht zur Verfügung stellt, dann ist das für mich ein erheblicher Mangel. Die Frage ist, was kann dem Kunden an Wartezeit der Nachbesserung zugemutet werden. Und da wird es jetzt eng für den Petenten, denn es scheint ja nunmehr absehbar, dass über den Akkutausch der Mangel behoben wird, und ist er behoben, entfällt der Rückabwicklungsgrund und mithin die Grundlage der gerichtlichen Klage...?
Wenn ich mir die Gerichtsterminfristen in Berlin so anschaue, da würde ich erst in 2 Jahren das erstinstanzliche Urteil bekommen, und da wäre ich schon 20tsd Kilometer gefahren - und das mit einem funktionierenden Akku... wie dann das Urteil aussähe, kann sich jeder an 1 Finger abzählen.
Anders war es ja beim Dieselgate, da konnte der Mangel ja an sich nicht behoben werden, der „Betrug“ war vollendet, insofern war mir in diesem Fall die Zeit letztendlich wurscht...
Ich denke, mit jedem weiteren Tag werden die Erfolgschancen für eine gerichtliche Klage iZm dem Akkudesaster deutlich geringer...
Gruß -
Zitat
Es sieht danach aus, als ob Ford nicht die Ausstattung in real ändert, sondern die Bezeichnungen der Realität anpasst.
eine gewagte These...
Wie auch immer, ich denke, die entscheidenden Aussagen zum Thema sind durch kugi71 gemacht ?
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...da hilft nur eines, denn alleine wirst du deine Forderung nicht durchsetzen können - die Vertretung durch einen Rechtsanwalt wird dir wohl nicht erspart bleiben, zumindest erst einmal eine Erstberatung, um die Chancen für eine Rückabwicklung genau auszuloten
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in den Medien wird hierzu schon wieder angemerkt, dass es ein Glück war, dass es kein Elektrobus gewesen ist... ?
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... zu den Ausstattungsänderungen kannste nichts machen, die sind Bestandteil der Regelungen in der Ursprungs-Bestellung.
Zu den 16% ist üblich, dass bei Bestellungen (ich glaube) bis zum 07.10.2020 und HV-akkuproblembezogenem Lieferverzug die 3% zusätzlich vom Händler rabattiert werden (https://www.kfz-rueckrufe.de/f…ng-fuer-kuga-fahrer/8417/).
Ich habe es per Email auf mein Fahrzeug bezogen schriftlich...
Gruß