Hallo zusammen,
habe schon Antwort vom Kundenzentrum Köln erhalten.
Garantieansprüche sind grundsätzlich über einen Ford Vertragspartner zu klären.
Im Zuge der Untersuchung kann Ihr Ford Vertragspartner bewerten, ob berechtigte Beanstandungen vorliegen und weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Diesbezüglich werden Sie sicher verstehen, dass Reparaturarbeiten im Rahmen der Ford Neuwagengarantie/Ford Protect Garantieschuts (FGS) durch unsere Ford Vertragspartner nur dann durchführbar sind, wenn berechtigte Reklamationen an einem Fahrzeug vorliegen und diese innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Ford Neuwagengarantie gemeldet und von einem Ford Vertragspartner mittels eines Garantieauftrages dokumentiert wurden.
Wir weisen darauf hin, dass wir auf das Reparatur- und Verkaufsgeschäft unserer Partner keinen unmittelbaren Einfluss haben. Unsere Vertragspartner sind juristisch und kaufmännisch eigenständige Unternehmen, die eigenverantwortlich handeln.
Bitte wenden Sie sich daher an einen Ford Vertragspartner Ihrer Wahl.
Also noch mal zum Händler und evtl. über einen Rechtsbeistand abklären.
Grüße