Ich habe auch gerade mit dem Händler gesprochen. Mein bestelltes Fahrzeug wird Ende Juni im Autohaus ankommen und dann kann ich es wohl erst in der ersten Juli-Woche zulassen und abholen.
Gemäß der angekündigten Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16 % spart der Käufer nochmals beim endgültigen Kaufpreis. Von der Mehrwersteuer hat der Händler ja nichts. Er rechnet rein netto.
Der Rechnungsbetrag darf aber den Nettopreis von 39.999 € nicht übersteigen, da bei der BAFA Förderung von 4.500 € die Grenze von 40.000 € (netto) nicht überschritten werden darf.
In der BAFA-Liste steht "mein" Fahrzeug (Kuga ST-X Line) mit einem Nettopreis von
36.386,55 € (ohne die zusätzliche Ausstattung)
Entscheidend für die BAFA-Förderung ist die Angabe der Nettopreisliste von Ford.
Zusätzliche Ausstattungen (Sonderausstattung) interessieren nicht bzw. sind für die Förderung nicht relevant.
Wenn man die aktuelle Liste der BAFA studiert, steht dort beim Plug-in Hybrid (PHEV) kein Modell, was über 40.000 € liegt.
Die Nachlässe des Händlers müssen auch auf der Kaufrechnung aufgeführt werden. Nachträglich korrigierte Rechnungen akzeptiert die BAFA bei dem Verwendungsnachweis nicht !!
Also bitte achtet darauf, dass die entsprechende Rechnung rein netto richtig ausgeführt wird. Das ist mit dem Händler gut abzusprechen.