Ich habe am 30.06. bestellt und keine AHK
Beiträge von gubetger
-
-
Hallo,
heute von meinem FFH die VIN bekommen, mit dem Hinweis, dass Produktion der 14.09.2020 ist.
Bin begeistert
-
das mit einer zip Datei würde ich auch sehr begrüßen. Ich gebe ehrlicherweise zu, dass ich zwischenzeitlich den Überblick verloren habe, was wann von wo und wie geladen und überschrieben werden muss. Vielen Dank schon mal denjenigen, der sich die Arbeit macht.
-
Gründe kennt der FFH selbst keine. Der Verkäufer schaut regelmäßig ins System und da stand gestern das genannte Datum drin. Bis vor ca. 2 Wochen war es noch der 04.09.
-
Das mit dem Schwung nach den Betriebsferien kann ich nicht bestätigen. Ich hatte gestern Anruf von meinem FFH: Produktionsdatum um 2 Wochen nach hinten verschoben, jetzt der 18.09. Bestellt am 29.06. Vingale PHEV mit Sonderausstattungen
-
Alles anzeigen
Heißt dann, dass für alle Kuga, die jetzt oder in Zukunft zugelassen werden und ab Werk mit dem AVAS ausgestattet sind, keine AVAS Förderung gibt?
-
Habe soeben den Zuwendungsbescheid über 4500€ per Post erhalten. Antragstellung war am 19.06.2020.
Das AVAS wurde nicht bewilligt, da laut Schreiben die Fördervoraussetzungen der Richtlinie nicht vorliegen.
Seis drum...
Nun muss nur noch der Betrag eingehen. Melde mich, wenn´s geklingelt hat.
Möchte noch erwähnen (weil es da viele Unsicherheiten wegen der eingereichten Rechnung gab/gibt), dass auf meiner Rechnung der Herstelleranteil am Bonus NICHT explizit ausgewiesen war.
Die Rechnung lautete auf Grundpreis + Zubehör = Zwischensumme (alles netto) Abzüglich Nachlass auf Grundpreis (netto) gab eine Nettosumme plus Märchensteuer.
Mehr stand nicht drauf.
Auch stand im Bescheid keinerlei Hinweis, dass die eingereichte Rechnung endgültig sei und man quasi seinen Bonus "verspielt" hätte, sollte etwas damit nicht stimmen.
Dies wurde hier im Forum mehrfach behauptet aber nicht belegt. Nun... soviel dazu...
Nach meiner Lesart ist doch die Fördervoraussetzung, dass das Fahrzeug mit AVAS ausgestattet ist? Welche Voraussetzung hat denn gefehlt? Gibt es am Ende des Bescheids eine Rechtsbehelfsbelehrung?
-
Mit dem Rabattschutz ist das immer so eine Sache, ist letztendlich nur zur Kundenbindung. Du hast zwar einen "Schuß" im Jahr frei, wirst aber intern sehr wohl runtergestuft - nur das sich dein Beitrag nicht ändert. Wechselst du den Versicherer, wirst du entsprechend vom neuen Versicherer zurückgestuft. Muß man sich überlegen, ob einem das den Mehrpreis wert ist. Ich habe drauf verzichtet, macht bei meinen SF35 keinen Sinn.
Wohin wirst du bei einem Schaden zurück gestuft?
-
Die Bank kommt mit der Rückzahlung nach der Mwst.-Umstellung nicht rüber( ein Monat), die erneute Zusendung und Umschreibung der Zulassung wegen fehlendem E auf dem Kennzeichen wollten sie mir brechnen, obwohl der Händler den Fehler begangen hat. Die Versicherung kriegt es nicht gebacken, die Daten vom Vorversicherer einzuholen und droht mir, dann den vollen Versicherungsbeitrag zu berechnen. Aber den Arsch nicht hochkriegen und mir nach Zusendung der Schreiben vom Vorversicherer innerhalb einer Woche zu antworten. Oder verlange ich da von diesen Institutionen doch zu viel?
Zwischen den Autoversicherungsgesellschaften gibt es ein einheitliches, digitales Verfahren zur Anfrage des Schadenfreiheitsrabattes. Meistens scheitert er an der falschen Versicherungsnummer des bisherigen Versicherer oder an der Schreibweise des Namens: Wenn du bei deinem bisherigen Versicherer Lisa Maria Müller heißt und bei dem neuen Versicherer nur Lisa Müller, dann sind das für das System 2 unterschiedliche Personen und es erfolgt keine Rabattbestätigung. Kontrolliere das mal.
-
Ich habe ja jetzt gehofft zum Ende des Jahres raus zu kommen. Extra einen Unfall produzieren will ich natürlich nicht. Ich will meinen Bekannten aber auch nicht deutlich ins Gesicht sagen das er zu oder der Volkswohlbund zu teuer sind. Bei meinem alten Wagen Renault Megan 2 Grand Tour waren die Preise ok. Beim Neuwagen hatte ich schon mit einem wesentlich höheren Betrag gerechnet als bei einem 11 Jahre alten, aber das es über 100€ pro Quartal teurer ist nicht.
Na mal sehen wie ich da rauskomme. Habe ja noch nicht mal den Versicheungsschein.
Guten Morgen,
deine Widerspruchsfrist beginnt mit Zugang des Versicherungsscheins und beträgt 2 Wochen. Vor Zugang kannst du den Widerspruch bereits mitteilen. Der Vertrag endet dann sofort. Der Versicherer kann - die meisten Gesellschaften tun es - eine sogenannte Geschäftsgebühr verlangen.
Schau doch mal auf dem von dir unterschriebenen Antrag: Welcher Ablauf wurde beantragt? Ich würde da auf den 01.01. bestehen. Danach einfach den Vertrag fristgemäß zum 01.01. kündigen. Somit hast du auch Zeit dir einen neuen Versicherer zu suchen.