Beiträge von OWL

    Weiß jemand, ob das in der STVO geregelt ist?

    Nein, dafür gibt es m.E. keine direkte allgemeine gesetztliche Pflicht. Etwas um die Ecke gedacht, ist allerdings § 30c StVZO einschlägig. Demnach dürfen sich am Kfz keine Teile befinden, die den Verkehr behindern, weil sie zu weit herausragen. Und es mag Versicherungen geben, die hier die Schadenminderungspflcht des Halters bemühen wollen, weil ein Schaden ggf. geringer gewesen wäre, wenn die abnehmbare AHK gebgenommen gewesen wäre.

    Erst wenn du mit einem Schlüssel ans Auto gehst, wacht er wieder auf. Vermute, dadurch soll die 12V Batterie vor Entladung geschützt werden.

    So wird es wohl sein.


    Falls allerdings wirklich nur der Benzin-Motor die 12-V-Beatterie lädt, kann kann es m.E. kontaproduktiv sein, den Kuga PHEV annähernd ausschließlich elektrisch fahren zu wollen. Dann würde nämlich die 12-V-Batterie in kürzester Zeit "ausgelutscht" werden.


    Merke: Der Kuga ist nun mal ein Hybrid und sollte auch wie ein Hybrid getrieben werden und nicht wie ein E-Auto ;)

    1. Wird die 12 V-Batterie eigentlich auch geladen, wenn per Kabel die Hochvoltbatterie geladen wird?

    Nein, scheinbar lädt nur der (Benzin-) Motor die 12-V-Batterie. In der Online-Bedienungsanleitung steht u.a.:


    Batterieladestand niedrig Das Batteriemanagementsystem erkennt, dass die 12-V-Batterie einen niedrigen Ladezustand aufweist. Starten Sie den Motor, um die Batterie zu laden, oder laden Sie die Batterie mit einem externen Batterieladegerät. Diese Meldung wird gelöscht, nachdem Sie Ihr Fahrzeug neu gestartet haben und sich der Ladezustand der Batterie erholt hat.
    Ausschalten, um Batterie zu sparen Das Batteriemanagementsystem stellt fest, dass die Batterie einen niedrigen Ladezustand aufweist. Schalten Sie die Zündung so bald wie möglich ab, um die Batterie zu schonen. Diese Meldung wird gelöscht, nachdem das Fahrzeug gestartet wurde und sich der Ladezustand der Batterie erholt hat. Die Batterie kann sich schneller erholen, wenn Sie unnötige elektrische Verbraucher abschalten.

    Leute?! Wo ist denn das Problem?


    Dass der Kuga voll förderfähig ist (und zwar in allen Aussattungslinien, in denen es den PHEV gibt) ergibt sich aus der Bafa-Liste. Sonderzubebör interessiert definitiv nicht! Würde er nicht voll förderfähig (ohne Einschränkung) sein, stünde er nicht auf der Liste der förderfähigen Fahrzeug.


    Und wie eine Rechung auszusehen hat, dafür gibt es Musterrechnungen (bzw. Musterunterlagen). Im Übrigen sollte man unbedingt das Merkblatt zum Verfahren durchlesen.


    Und zum AVAS: Im (aktuellen) Online-Formular steht "Ausstattungsmerkmal AVAS Verfügt das Fahrzeug über ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)? Ja/Nein" - was früher da gestanden hat weiß ich nicht, ist auch egal. Jedenfalls ist im Antragsverfahren keine Rede davon, dass es die AVAS-Prämie nur bei Nachrüstung geben sollte. Schließlich erwerbe ich das AVAS (da bereits eingebaut) zusammen mit dem Fahrzeug! Daran verschwende ich keine Sorgen ;)

    Mit dem Avas stimmt leider anscheinend. Gibt es nur für Nachrüstung. Gerade gefunden bei der Bafa.

    Wo genau steht das genau?


    Im aktuellen Merkblatt jedenfalls nicht: https://www.bafa.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2 (Zugriff vom 14.08.)


    Dort heißt es unter "2 Fördergegenstand": "[...] Zusätzlich ist der Erwerb einer akustischen Zusatzeinrichtung (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS) förderfähig. Zum Zeitpunkt des Erwerbs muss AVAS serienmäßig vom Hersteller verbaut worden sein oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß der Förderrichtlinie zu förderndes Fahrzeug vor Abschluss des Erwerbvorgangs eingebaut worden sein".

    Info-Thread anpinnen, welcher den Status des Antragsverfahren wieder gibt?

    Damit so ein Überblick über "Status des Antragsverfahren" auch leidlich sinnvoll ist, sollte ergänzt werden, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein

    • Leasingfahrzeug (privat/gewerblich inkl. Dienstwagen) oder
    • Kauffahrzeug (privater Eigentümer)

    handelt.

    Nicht schön wenn 80 erlaubt sind und der Kuga mit 120 durchrauscht!

    Die Assistenzsysteme ersetzen doch nicht die Aufmerksamkeit des Fahrzeuglenkers. Nicht der Kuga mit seinen vielen eingebauten kleinen Helferlein ist das Problem. Das Problem sitzt immer vor dem Lenkrad ;)


    Darüber wie leicht sich die Schildererkennung austricksen lässt, hat zuletzt die Zeitschrift c't berichtet. "[...] Das Tückische: Die Manipulationen an den Verkehrsschildern blieben immer noch unter der Wahrnehmungsschwelle der meisten menschlichen Fahrer. Sie bemerkten die Veränderungen erst gar nicht und konnten auch nicht ahnen, welchen fundamentalen Unterschied die kleinen Markierungen für die KI darstellen. Im Szenario der Forscher erschien ein Stoppschild für ein Fahrassistenzsystem oder ein autonomes Fahrzeug wie ein Tempolimit. Im Ernstfall macht eine solche Manipulation den Unterschied zwischen Anhalten und Gas geben. Die Täuschung gelang auf unterschiedlichste Entfernungen und unter verschiedenen Betrachtungswinkeln. Die physische Attacke bildet eine reale Gefahr für das autonome Fahren. [...]" (17/2020: "Störmuster irritieren autonome Fahrzeuge")