Und vom Ladestand des HV Akkus ist es auch abhängig, bei vollem Akku ist die Verzögerung durch Rekuperation fast nicht vorhanden.
Beiträge von Ben-LDK
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Die Doppelverriegelung hat nichts mit der Alarmanlage zu tun.
Bei der Doppelverriegelung lassen sich die Türen von Innen nicht öffnen.
Das war aber beim vFL miteinander verbunden, ohne Alarmanlage wurden einfachere Schlösser verbaut, die keine Doppelverriegelung unterstützen.
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Das hier genannte ist doch kein Rückruf, sondern eine Anweisung für die Werkstatt, dass der Motor zu tauschen ist, wenn ein bestimmter Fehlerfall aufgetreten ist.
Und ist dieser Fehlerfall aufgetreten, müsste eigentlich in dieser Situation jeder froh sein, dass er einen neuen Motor bekommt. Was man nach dem Tausch dann mit dem Fahrzeug macht, bleibt dann jedem selbst überlassen. Der Wert des Fahrzeugs dürfte jedenfalls mit getauschtem Motor deutlich höher sein, wie mit einem defekten.
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Ja EV-Laden lädt den HV-Akku nicht komplett voll, sondern nur bis 80%.
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Ich habe auch schon den dritten Akku, nach dem ursprünglich verbauten wurde dieser in der von Kugi71 genannten Aktion vor Auslieferung des Fahrzeugs ausgetauscht und etwa ein Jahr später mussten bei einigen wenigen Kugas nochmal die Akkus getauscht werden, weil auch die Austauscheinheiten fehlerhaft waren.
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Ja gab es, habe ich in meinem Kuga von 09/2020 drin, allerdings hat der ST-X schwarze Innenverkleidung.
Mit einer Teile-/Bestellnummer kann ich leider nicht dienen.
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So unterschiedlich ist das, ich empfinde sowohl die Heiz- als auch die Kühlleistung der Anlage als sehr gut, ich hatte noch kein Fahrzeug, das so schnell warme bzw. kalte Luft liefert. Allerdings läuft die Klimaanlage im ECO-Fahrmodus mit deutlich weniger Leistung als im Normal-Modus.
Das Laufgeräusch ist ist direkt nach dem Start, wenn das Auto durch die Sonne aufgeheizt ist, schon recht Laut und sehr auffallend, das gibt sich bei mir allerdings i.d.R. innerhalb der ersten 300 - 500 m Fahrstrecke von selbst, da brauche ich auch die Klima nicht ein-/ausschalten.
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Das Problem mit den nicht zugelassenen LEDs, egal ob im Blinker, Rückfahrleuchte, Kennzeichenleuchte ist auch bei uns erfahrungsgemäss eher nicht der TÜV sondern die Versicherungen im Falle eines Unfalls, denn die lassen das Auto im Zweifel von einem Gutachter untersuchen und der schaut sicher ganz genau hin. Erfüllt ein Fahrzeug dann nicht die Zulassungsbestimmungen kann es schnell sehr teuer werden.
Früher haben mich Zulassungen in dem Bereich auch nicht interessiert, bis das es kurz hintereinander zwei solche Fälle in meinem Umfeld gab, einmal wegen einer Folie mit 10% Tönung auf den Rückleuchten und einmal wegen nicht zugelassenen LEDs in den Nebelschlussleuchten. Seither lass ich solche Umrüstungen auch oder suche mir Leuchtmittel mit Zulassung, die kosten zwar meist ein paar Euro mehr, aber das ist es mir wert. Gibt es keinen zugelassenen Ersatz, bleibt das Glühobst.
Aber das muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden.