Es interessiert aber letztlich keine Socke, weder TÜV noch Polizei, und es ist im Rahmen normaler Kontrollen und Prüfbedingungen auch nicht feststellbar, ob das Auto abgeregelt ist und wie schnell es denn tatsächlich läuft. Es ist in Deutschland nicht verboten, Autos unendlich aufzumotzen und/oder schneller zu machen.
Es gibt aber ein paar Dinge, die zu beachten sind:
Die Verkehrsregeln sind einzuhalten.
Die Wirtschaftlichkeit geht rapide in den Keller.
Der Verschleiß geht rapide nach oben.
Der Versicherungsschutz geht zunächst einmal flöten, kann aber in der Regel durch Vertragserweiterung angepasst werden.
Beispiel: Unsere letzten drei Firmen-Audis waren werkseitig abgeregelt auf 250 km/h. Diese V-max-Bergrenzung haben wir von der Werkstatt durch Software-Anpassung aufheben lassen. Wir haben das der KFZ-Versicherung mitgeteilt und uns schriftlich bestätigen lassen. Das war es aber auch schon. Der Versicherungsbeitrag hat sich nicht verändert. Die KFZ-Zulassungsstelle hat es nicht interessiert, ob da nun 250 km/h in den Papieren steht oder irgend ein anderer höherer Wert, den man sowieso nicht objektiv greifen kann.
Ausgenutzt habe ich diese höhere Geschwindigkeit während der letzten 550.000 km (gefahren mit drei Autos) nur ein einziges Mal: zum ausprobieren ...
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Sehe ich durch meine Laienbrille komplett nicht so.
Die Endgeschwindigkeit ist Teil der Zulassung und auch der Konfomität.
Wenn duch Manipulation, einfach nachweisbar oder nicht, diese Werte geändert werden, erlischt diese Konfomitätserklärung.
Vermutlich werden durch diese Manipulationen noch weitere Werte oder Vorgaben nicht mehr eingehalten.
Entschuldigung: Wenn schon für eine andere Reifengrösse ABE und Gutachten und Einträge benötigt werden, da kann ich mir nicht vorstellen, dass dies weder TÜV, Polizei oder sonstwen nicht interessiert.
Und es ist vermutlich auch ein Unterschied, ob Fahrzeuge auch technisch in der Lage sind, deutlich schneller zu fahren und nur vom Hersteller auf einen Wert abgeregelt sind oder die Fahrzeuge nicht die technischen Voraussetzungen haben, über eine gewisse Endgeschwindigkeit hinaus sicher bewegt werden können. Und zwischen zugelassenen 180 und abgeregelten 250 ist schon etwas Unterschied.
So mal durch meine Laienbrill betrachtet.
Und ich gehe nicht davon aus, dass der Fragesteller dies "offiziell" machen wollte.