ja, denn Ford geht diesen Teil des Vertrages erst nach Zulassung des Autos ein, mit den dann geltenden Angeboten aus der Preisliste.
Wo steht, dass der Vertrag eine einseitig aufschiebende Bedingung hat? Er beginnt natürlich mit der Zulassung, aber die Inhalte (Laufzeit/KM/Preis) sind vorher geschlossen worden. Die sind vereinbart und somit aus meiner Sicht auch nicht einseitig änderbar. Dafur stehen sie ja auch im Vertrag. Vielleicht kann da mal jemand mit Erfahrung bzw. juistischem Sachverstand etwas zu sagen.