Ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass das Öl bei deinem Kuga auch gewechselt wurde, wenn das auf der Rechnung steht und nur die Rückstellung vergessen wurde...
Das lässt sich ja problemlos selbst über den Bordcomputer bewerkstelligen.
Gruß Jörg
Ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass das Öl bei deinem Kuga auch gewechselt wurde, wenn das auf der Rechnung steht und nur die Rückstellung vergessen wurde...
Das lässt sich ja problemlos selbst über den Bordcomputer bewerkstelligen.
Gruß Jörg
Ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass das Öl bei deinem Kuga auch gewechselt wurde, wenn das auf der Rechnung steht und nur die Rückstellung vergessen wurde...
Das lässt sich ja problemlos selbst über den Bordcomputer bewerkstelligen.
Gruß Jörg
Muss ich morgen versuchen! Anrufen werde ich trotzdem weil das zum Service gehört und nicht vergessen werden darf.
Lass einen alten Mann nicht Dumm sterben.?
Eine Frage habe ich warum hast du nach 1500 km und einer Öl-Lebensdauer von 96% dein Öl gewechselt. Machst du das nach den nächsten 1500 km dann wieder?
Was hat das ganze für einen sinn?
???
Kuga PHEV Titanium X in Lucid-Rot Metallic,
Bestellt am 29.01.2021
Gebaut 12.05.2021
Liefertermin 11.06.2021,
Fahrer-Assistenz-Paket ,
Winter-Paket ,
abnehmbare AHK ,
Sommerreifen 7,5 x 18 mit 225/60 R18
Winterreifen 8 x 18 Borbet Y
mit Bridgstone 225/60 R18 104 V
Blizzak LM-005 XL M+S
Heidelberg Home Eco
Marderschutz Stop&Go 8 plus/minus
Climair Windabweiser vorne
Samsung Note 8 mit Android 9
Bei der Fahrzeug Übergabe würde ich schriftlich drüber informieren das es erforderlich ist nach 1 500 km ein Öl wechseln zu machen um Garantie Anspruch nicht zu verlieren . Rein rechtlich ist es nicht zwingend notwendig aber ich bin der Meinung das es trotzdem sinnvoll ist. Allerdings denke ich das es bei den modernen Autos nur eine Masche ist um schnelles Geld zu machen. Als ich als Kfz Mechaniker gearbeitet habe war das erste Öl nach der Auslieferung extrem dünn und nur dazu da um den Motor in den ersten 1000 km durchzuspüllen.
Wie das jetzt ist weiß ich nicht deswegen dachte ich es kann nicht schaden und der nächste Service ist erst im Juli 2023.
Bei der Fahrzeug Übergabe würde ich schriftlich drüber informieren das es erforderlich ist nach 1 500 km ein Öl wechseln zu machen um Garantie Anspruch nicht zu verlieren .
Da muss ich mal nachhaken...
An welcher Stelle steht die Erfordernis, zum Erhalt der Garantie nach 1500km einen Ölwechsel durchführen zu lassen?!
Das ist mir neu und das wäre auch ein Anachronismus sonder gleichen, wenn Ford das vorschreiben würde...dann wäre nämlich meine Garantie hinfällig und das kann ich kaum glauben...
Da scheint ein FFH gerne mal etwas "Kasse machen" zu wollen...
Gruß Jörg
Danke für deine Antwort, hat aber einen Hauch von Abzocke von dem FH? bewußt ohne 2. F, hab das mit dem Ölwechsel so in den 70'er Jahren gemacht. Lass dich nicht weiter abzocken.?
Kuga PHEV Titanium X in Lucid-Rot Metallic,
Bestellt am 29.01.2021
Gebaut 12.05.2021
Liefertermin 11.06.2021,
Fahrer-Assistenz-Paket ,
Winter-Paket ,
abnehmbare AHK ,
Sommerreifen 7,5 x 18 mit 225/60 R18
Winterreifen 8 x 18 Borbet Y
mit Bridgstone 225/60 R18 104 V
Blizzak LM-005 XL M+S
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Marderschutz Stop&Go 8 plus/minus
Climair Windabweiser vorne
Samsung Note 8 mit Android 9
"Ein Hauch von Abzocke" ist aus meiner Sicht sehr freundlich ausgedrückt...
Es ist aus meiner Sicht eine gezielte und bewusste Falschinformation des Kunden und solche Händler gehören abgestraft!
Man kann so einen zusätzlichen Ölwechsel natürlich dem Kunden offerieren, aber zu behaupten, das wäre Garantiebedingung ist ganz einfach frech ...
Gruß Jörg
…nicht nur frech - ich würde prüfen, ob wir hier nicht schon im Strafrecht wandeln (Offizialdelikt Betrug)?
(Täuschung liegt hier vor, Irrtum liegt hier vor, Vermögensverfügung liegt vor, einzig der Vermögensnachteil wäre auslegungsbedürftig, wenn ich aber eine Vermögensverfügung erteile, ohne dass sie wie getäuscht, notwendig wäre, entsteht der Vermögensnachteil selbst dann, wenn ich für die Vermögensleistung einen gewissen „Gegenwert“ erhalten habe - da dieser aber völlig unnötig war, ist er dann doch ein Vermögensnachteil?)
Gruß
…nicht nur frech - ich würde prüfen, ob wir hier nicht schon im Strafrecht wandeln (Offizialdelikt Betrug)?
(Täuschung liegt hier vor, Irrtum liegt hier vor, Vermögensverfügung liegt vor, einzig der Vermögensnachteil wäre auslegungsbedürftig, wenn ich aber eine Vermögensverfügung erteile, ohne dass sie wie getäuscht, notwendig wäre, entsteht der Vermögensnachteil selbst dann, wenn ich für die Vermögensleistung einen gewissen „Gegenwert“ erhalten habe - da dieser aber völlig unnötig war, ist er dann doch ein Vermögensnachteil?)
Gruß
Warst Du mal bei Gericht beschäftigt? Wenn ja hast Du da nicht schon Hausverbot bei Deinem FH.
Das habe ich von dem Händler bekommen.