Das sehe ich persönlich immer etwas kritisch. Wir wissen ja alle, wie Versicherungen ticken, wenn mal ein Schadensfall eintritt; oft wird da erstmal rumgezickt. Bei Ford wäre dies vielleicht nicht anders, vielleicht aber doch. Mir ganz persönlich wäre das Risiko zu groß, auch wenn die Kostenersparnis einer freien Werkstatt gegenüber eines FFH sicherlich beträchtlich sein dürfte.
Was dieses Thema angeht, ist die Rechtssprechung absolut eindeutig!
Die frühere Praxis der Hersteller, Garantieleistungen an die Durchführung der erforderlichen Wartungen in der Vertragswerkstatt zu knüpfen, stellt für den Kunden eine "unangemessene Benachteilung" dar und deshalb nichtig.
Wichtig ist nur, dass die durchgeführten Wartungen nach Herstellervorgaben erledigt wurden usnd dies auch auf der Rechnung ausgewiesen wird.
Anders verhält es sich natürlich bei Kulanzleistungen des Herstellers nach Ablauf der Garantie - die kann man natürlich komplett vergessen, wenn die Vertragswerkstatt außen vor war...
Bei meinem Nissan Juke war ich zur Inspektion ausschließlich in der freien Werkstatt und hatte zwei Garantiereparaturen, die von Nissan ohne wenn und aber durchgeführt wurden.
Da ja aber noch der 350€ Servicegutschein in der Schublade liegt, werde ich den zur ersten Inspektion im nächsten Jahr nutzen...nach Ablauf der Garantie mache ich die Inspektionen eh selbst und gebe dann gezielt Reparaturaufträge, wenn ich etwas finde.
Gruß Jörg