Was für eine Geschichte, nach all den Werkstatt-Aufenthalten…
Egal, wie man’s rechnet: Der Händler will absolut schadlos raus !
Bei der Vorgeschichte könnte das unverschämt wirken oder abschreckend, ggf. auch beides... Wenn Ford nicht mit tut, müsste der Händler bei einer Rückabwicklung alleine alle Verluste tragen. Wobei sich insbesondere Ford hier nicht mit Ruhm bekleckert hat. Wie schon zu Beginn angenommen, nicht nur extern, auch intern wieder mal Kommunikationsprobleme, uninformierte Entscheidungsträger mit mehrfach grünem Licht für mehrfach völlig unwirksame „Heilprozesse“…
Der Verlust von 6000 € zu Deinen Ungunsten wäre mir persönlich aber viel zu hoch !
Für mich persönlich gäbe es nur zwei Wege:
- Rückabwicklung
Es fällt „nur“ eine Nutzungsgebühr an, die wesentlich weniger Verlust bringt. Das kann bei Dir noch nicht so viel sein; nicht einmal bei veralteter Formel (i. d. R. 0,67% Nutzungsgebühr). Neuere Berechnungen nach aktueller Rechtsprechung fallen nochmals nicht unerheblich günstiger aus.
Du fällst auch noch in den Vorzug der Jahresfrist zur Beweislastumkehr.
Das sollte Dir Dein RA genauer darlegen. Aus dem Geschriebenen könnte der Rückschluss gezogen werden, dass Dein RA ggf. nicht allzu scharf auf diese Richtung ist. Musst Du einschätzen, welchen Weg und mit wem Du dann gehst.
Was Dein Händler sagt, wäre dann jedenfalls ziemlich irrelevant. Wäre ja auch zu schön, wenn das im gegenseitigen Einvernehmen ginge. Und schade, wenn Ford die Händler im Regen stehen lässt.
Vielleicht teilst Du mal mit, wie Dein RA diesen Weg einschätzt?
- Garantie-Verlängerung kaufen und weiter fahren.