Laufgeräusch (Klappern, Rasseln) aus dem Motorraum wenn der Verbrenner läuft
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Hat dein Anwalt etwas zu den Erfolgschancen gesagt ?
Hatte heute zwar nur ein Vorab-Telefonat (klang aber positiv schon, weil Ford ja sagt, wir können derzeit nicht reparieren).
Deckungszusage Rechtsschutz hab ich schon (Eigenbeteiligung (mein Risiko) im schlimmsten Fall 150,-€)
Vor-Ort-Termin beim Anwalt ist nächste Woche!
Habe die Aussage von Ford (Kundenservice) übrigens heute schriftlich (per Mail) erhalten
....Leider können auch wir Ihnen keinen verbindlichen Termin nennen, wann eine Abstellmaßnahme bereitstehen wird.
Ihr Ford Vertragspartner wird umgehend kontaktiert werden, sobald eine Lösung verfügbar ist.
Das ist mir und dem Anwalt zu wenig bei einem anerkannten, dokumentierten Garantiemangel!
PS: Werde am Montag meinen Verkäufer mit dem Sachverhalt schon mal konfrontieren, da er ja dann die Wandlung umsetzen muss!
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Würde mich interessieren auf was dein Anwalt Ford verklagen will? Ich hatte bis jetzt noch nicht viel Erfahrung mit Anwälten und Rechtsstreitigkeiten. (Gott sei Dank) Aber was ich aus den wenigen Fällen gelernt habe ist, daß wenn man jemanden verklagen möchte, ein Schaden entstanden sein muss der z.B. von einem Gutachter bestätigt werden muss. Welchen Schaden wollt ihr den reklamieren? Das der Kuga Geräusche macht in "N" und bei einigen in "P" ist alles andere als schön, aber das als Schaden einzuklagen... da bin ich ja mal gespannt. Werde hier auf jedenfall weiter mitlesen und wünsche euch viel Erfolg!
VG
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Es geht nicht um einen Schaden, sondern um einen „Mangel“ eines gekauften Autos…
Aber auch ein Schaden tritt ein, denn wie schon mehrfach hier erörtert - wer kauft auf dem privaten Automarkt ein im Motor rasselndes Auto, würdest du das ohne Wenn und Aber kaufen???
Gruß
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Vertragspartner ist der Händler und nicht Ford. Mein Händler hatte auch Ford vorgeschoben. Sie müssten erst einmal Fords Zustimmung für eine Rückabwicklung erhalten. Bullshit! Die haben nix mit dem Kaufvertrag zu tun. Unser Ex-Händler hat mir auch immer erzählt, dass es lange dauern wird, bis so eine Rückabwicklung durch ist.Nach Einschalten eines Anwalt ging's fix. Grund der Rückabwicklung des Kuga: Rasseln zuletzt in N und P, rechte Seite Parksensoren, EV-jetzt Problem.
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Ich kaufe generell keine gebrauchten Autos mehr und neue nur noch mit Garantieverlängerung. Wie schon geschrieben hatte ich schon mal das Vergnügen mit einem Rechtsstreit in KFZ Bereich. Was ich mit dem vorherigen Post sagen wollte, ist daß es nicht so einfach ist sein vermeintliches Recht vor Gericht durchzusetzen. Das kann sehr langwierig, Kosten und Zeit intensiv werden. Es gibt da einen schönen Spruch dazu: „Vor dem Richter und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“
VG
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Vertragspartner ist der Händler und nicht Ford. Mein Händler hatte auch Ford vorgeschoben. Sie müssten erst einmal Fords Zustimmung für eine Rückabwicklung erhalten. Bullshit! Die haben nix mit dem Kaufvertrag zu tun. Unser Ex-Händler hat mir auch immer erzählt, dass es lange dauern wird, bis so eine Rückabwicklung durch ist.Nach Einschalten eines Anwalt ging's fix. Grund der Rückabwicklung des Kuga: Rasseln zuletzt in N und P, rechte Seite Parksensoren, EV-jetzt Problem.
Wie lange hast du den Kuga gefahren? Welche Nutzungsgebühren wurden dir für den Kuga abgezogen?
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Ich kaufe generell keine gebrauchten Autos mehr und neue nur noch mit Garantieverlängerung. Wie schon geschrieben hatte ich schon mal das Vergnügen mit einem Rechtsstreit in KFZ Bereich. Was ich mit dem vorherigen Post sagen wollte, ist daß es nicht so einfach ist sein vermeintliches Recht vor Gericht durchzusetzen. Das kann sehr langwierig, Kosten und Zeit intensiv werden. Es gibt da einen schönen Spruch dazu: „Vor dem Richter und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“
VG
Ich habe ja auch geschrieben, du mögest dich in die Lage eines potenziellen Käufers versetzen…?
Dann könntest du, falls dich das Problem mit deinem Kuga auch noch ereilt (so unwahrscheinlich ist das nicht) und du das Auto gekauft hast, bei einem Wiederverkauf als Käufer treffen, wenn denn der Kaufwillige vor dir steht und dich fragt, warum denn der Motor so rasselt und das Auto auf dem freien Markt zu einem vernünftigen Preis annähernd unverkäuflich ist.
Klar, wenn du geleast hast, bist du fein raus, wenn du das Auto fahren willst, bis es den natürlichen Autotod bei 160tsd km mit sieben Jahren stirbt und bis zum Auftreten des Problems eine gültige Garantie hast, kannst du damit leben…aber anderenfalls siehe einen Absatz zuvor?
Im Übrigen wird es bei dem hier vorliegenden Problem imho in den allermeisten Fällen nicht zu einem gerichtlichen Prozess kommen, wenn der Rückgabewillige die wenigen Dinge beachtet, die für das Einschalten eines Rechtsanwalts notwendig sind.
Ich glaube jedenfalls nicht, dass Ford bzw. der Vertragspartner, nämlich der Fahrzeughändler, sich auf kostspielige gerichtliche Verfahren einlässt, wenn die Chancen auf ein für den Händler positives Urteil eher gering sind. Ich möchte nicht wissen, was VW für seine sture Haltung iS Rückabwicklung des Schummeldiesels insgesamt an Gerichts-, Anwalts- und Schadensersatzzahlungen zahlen musste…
Gruß
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Ich habe meinen Kuga gekauft/Teilfinanziert und nicht geleast, habe aber beim Kauf mit meinem Händler einen garantierten Rückkaufswert vereinbart zu dem er den Kuga zurücknimmt nach 3 Jahren. Ausserdem habe ich die Garantieverlängerung bis 5 Jahre dazugenommen.
Meiner rasselt mittlerweile auch in Position "N". Ist nicht schön aber ich kann erstmal damit leben. Wann brauche ich die Position "N" nie. Wenn Ford grössere Schäden befürchten würde, hätten die da schon längst einen Rückruf gestartet. Ich werde das in einem vernünftigen Ton beim Räderwechsel mit meinem FFH besprechen und dokumentieren lassen und dann der Dinge harren wie beim Akkutausch. Evtl. gibt es bis dahin auch schon seitens Ford eine Maßnahme. Das wichtigste ist in meinen Augen nach wie vor ein kompetenter und williger FFH. Das habe ich und bin froh darum.
VG
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Ich gestatte mir in dieser Diskussion den - rein sachlichen - Hinweis, dass in manchen Fällen nicht nur ein Geräusch auftritt. Mein Kuga setzt sich auch in Bewegung. Da geht’s ruckartig vorwärts - in Getriebestellung N…
Nun trifft das (noch) nicht auf alle Betroffenen zu und man wünscht es ja auch keinem anderen.Soll aber heißen, dass man hieran erkennt, dass es nicht nur um ein kosmetisches oder rein akustisches Problem geht.
Wesentlich ist die Ursache für dieses Phänomen. Das ist tiefgreifend mechanisch-konzeptioneller Art und schreitet (bisher) eindeutig voran. Keine Auffälligkeiten im Neuzustand, dann zunächst leise, immer lauter, bis hin zur selbständigen Fortbewegung.
Es ist damit ganz klar ein ernst zu nehmender Mangel.Und wie Kollege Projekt Kuga PHEV schon schrieb: Das ist schon ein ganz wesentliches Hindernis beim Wiederverkauf.
Darüber freut sich kein Käufer; nicht der erste (wir) und auch nicht der nächste Käufer. Der müsste ausdrücklich darauf hingewiesen werden; zur eigenen Absicherung schriftlich. Ansonsten würde er dann zu Recht Ärger machen.
Wer von uns würde den Wagen kaufen, zum Preis eines Fahrzeugs ohne Mängel (sicher sagen auch jetzt noch ein paar ja…)?Bis dahin wird ggf. die Fach-Presse bereits über die Probleme beim Kuga PHEV der ersten Baujahre berichtet haben, auch im Rahmen der Bewertung von Gebrauchtwagen. Informierte Käufer werden nachfragen (und damit handeln).
Also selbst wenn wir weiter auf die Aussagen von Ford vertrauen, dies als Erstbesitzer akzeptieren, damit leben, auf Risiko und Garantie weiter fahren und kein Schaden am Fahrzeug eintreten sollte, handelt es sich um einen finanziellen Schaden, spätestens beim Wiederverkauf.
Dies ist im Grunde genommen auch ziemlich unabhängig davon, ob wir das Phänomen im Betrieb vermeiden (können) oder nicht. Ich bin überzeugt, dass es bei den meisten hier, mehr oder minder ausgeprägt, auftritt. Vielen ist es nur noch nicht aufgefallen.
Spätestens beim Wiederverkauf gibt’s dann nichts mehr zu Bagatellisieren; nicht an der technischen Ursache als Mangel und nichts an der rechtlichen Verpflichtung des Erstbesitzers, hierfür einzustehen, durch Hinweis und Hinnahme der Wertminderung gegenüber dem Zweitkäufer.Jetzt wären noch Ford und Händler in der Pflicht. Später wir.
Das kann man sich jetzt aussuchen. Den Zweitkäufer werden die Aussagen von Ford nicht mehr interessieren.Streng genommen und rein logisch gäbe es für die Käufer nur zwei Wege:
Nachbesserung oder Rückabwicklung.
Und natürlich, wie immer in diesen Diskussionen:
Unterschiedliche Betroffenheit - ob Leasing oder Kauf. Immer in die anderen rein versetzen…
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