Ich frage mich, warum ich den Kauf für ein Klappern, was sich zwar unschön anhört, aber lt. Ford konstruktiv bedingt ist und keinen Mangel darstellen soll, rückabwickeln sollte? Die gefahrenen Kilometer muss man ja auch zahlen…
Das „Thema“ ist dokumentiert und wenn die Kiste wider Erwarten hoch gehen sollte, zieht die Garantie.
Zudem geht er nach 4 Jahren sowieso weg.
Ergänzung: in 80% der Fahrsituationen tritt es auch nicht auf, da ich meistens elektrisch fahre und wenn der Verbrenner läuft, schaltet er im Stillstand nach kurzer Zeit ab.
Das habe ich ausführlich bereits begründet:
Ein Wiederverkauf insbesondere an privat oder einen anderen Fahrzeughersteller (Inzahlungnahme) dürfte nicht so einfach sein, wenn man dieses Geräusch im Rahmen eines Verkaufsgesprächs „vorstellt“ - und darin liegt dann letztendlich ein möglicher finanzieller Schaden, der mir im Wiederverkauf entsteht - und da kann Ford noch so viel von „normal“ und „Stand der Technik“ reden wie sie wollen, davon wird sich ein potenziell kritischer Käufer nicht sonderlich beruhigen lassen.
Na klar, da gebe ich dir recht, solange ich das Auto selbst fahre, das „Rasselphänomen“ beim ffh angezeigt und aktenkundig gemacht habe, werde ich während der Garantiezeit keine sonderlichen Nachteile durch das Rasseln haben, selbst wenn das Getriebe oder der Motor dadurch Schaden nehmen sollte (sieht man mal von dem Ärger und Rennereien ab)…
Gruß