Wenn ja wie geht das vor sich. Gruß heico
Allgemein:
Schriftlichen Antrag stellen, wenn der Händler dem zustimmt, sind bei angesetzter Laufleistung von 150.000 km ca. 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km als Nutzwertentschädigung zu zahlen.
Ford setzt übrigens eventuell nur 120.000 an.
Hilfreich wäre hier aber sich eine Rechtschutzversicherung bzw. ein Anwalt!
Hier dazu die Info`s des ADAC
So läuft der Rücktritt vom Kaufvertrag
Zurücktreten können Sie nur bei einem erheblichen Mangel. Das ist der Fall, wenn der Mangel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder die Mängelbeseitigungskosten fünf Prozent des Kaufpreises überschreiten. So läuft der Rücktritt:
- Schriftliche Rücktrittserklärung gegenüber dem Verkäufer
- Rückgabe des Autos gegen Erstattung des Kaufpreises
- Anspruch des Käufers auf Ersatz notwendiger Verwendungen (z.B. Reparaturkosten). Darunter fallen Betriebskosten (z.B. Kraftstoff, Öl) und Kosten für Nummernschilder oder Zulassung
- Anrechnung des Gebrauchsvorteils: Sie müssen den Vorteil ausgleichen, den Sie durch die Benutzung des Fahrzeugs hatten. Der BGH berechnet den Gebrauchsvorteil aus Bruttokaufpreis, den gefahrenen Kilometern und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Autos
Gruß Joe
PS: Meine Rückabwicklung lief schon zweimal problemlos! War aber in beiden Fällen nicht FORD!