ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Frau ...,
Für den gewünschten Umlaufbeschluss benötigen wir noch einige Informationen.
Ich füge Ihnen hier einmal das Grundgerüst des Beschlusses ein:
Dem Eigentümer der Einheit Nr. … wird der Einbau von Ladeinfrastruktur auf dem Stellplatz Nr. __
(= genaue Beschreibung im Einklang mit TE/GO) auf eigene Kosten gestattet unter nachstehenden
Vorgaben:
- a.a) Gestattet wird die Anbringung einer Wallbox vom Typ __ (= genaue Beschreibung der Anlage mit Bild/Unterlagen als Beschlussanlage) an der Nordseite des Stellplatzes. Die Elektrozuleitung wird von der Wallbox senkrecht in Richtung Decke und sodann 30 cm unterhalb der Decke waagerecht bis zu der in der anliegenden Skizze eingezeichneten Stelle einer dort vorzunehmenden Kernbohrung in Richtung des Haustechnikraums geführt. Die Kabelführung erfolgt dort weiter unterhalb der Decke bis über den Sicherungskasten und sodann senkrecht hinab zu diesem gemäß anliegender Skizze (= weitere Beschlussanlage) Die Kabeldurchführung ist brandschutzsicher zu verschließen (ggf. weitere Maßnahmen wie Einrichtung einer eigenen Unterverteilung, Einbau eines Zwischenzählers usw. unter Bezugnahme auf ein Angebot/Skizzen wie auch sonst üblich).
- a.b) Die Installation hat durch eine Fachfirma zu erfolgen.
- a.c) Die Anlage ist so einzurichten, dass bei drohender Überlastung des Stromnetzes der WEG-Anlage die Leistungsabnahme gedrosselt wird.
- a.d) Die gewerbliche Nutzung der Ladeinfrastruktur ist untersagt. [ggf. ee) Der Beschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass eine wegen der Maßnahme erforderliche Genehmigung durch den Stromversorger nicht erteilt wird (idealerweise im Vorfeld zu klären)] [ggf. Auflagen in Sachen Versicherungsschutz wie oben beschrieben]
- b) Der jeweilige Eigentümer der Einheit Nr. … ist für die Unterhaltung der in seinem Eigentum stehenden Bestandteile verantwortlich. [= Nur deklaratorische Regelung, sofern das Leitungsnetz im Gemeinschaftseigentum steht, regelt Ziff. 5 dann jedenfalls die Kostenlast.]
- c) Alle mit der Maßnahme verbundenen Kosten (Einrichtungskosten sowie Folgekosten in Form von Betriebskosten Wartungs-, Reparatur- und Unterhaltungskosten, Stromkosten inkl. Ablesung und Zählertausch, Versicherungsprämien, Mehrkosten bei gemeinschaftlichen Erhaltungsmaßnahmen, Kosten eines Rückbaus) sind durch den jeweiligen Eigentümer der Einheit Nr. ___ zu tragen. Ihm gebühren im Gegenzug die Nutzungen.
- d) Die Gestattung steht unter der auflösenden Bedingung, dass sich die Gemeinschaft vorbehalten muss, vergleichbaren Anträgen anderer Wohnungseigentümer künftig ebenfalls zu entsprechen oder selbst gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur errichten zu wollen. Soweit zu einem späteren Zeitpunkt andere Eigentümer bauliche Veränderungen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur verlangen, ist der jeweilige Eigentümer der Einheit Nr. ___ bei Bedarf verpflichtet, die auf Basis dieses Beschlusses errichtete im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Infrastruktur gegen einen angemessenen Ausgleich zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen, worüber dann nach § 21 Abs. 4 WEG entschieden werden kann. Die dem Einzelnen zur Verfügung stehende Ladestrommenge kann sich durch spätere Gestattungen und Maßnahmen jederzeit verringern. Sollte die Gemeinschaft gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur errichten, kann der Eigentümer der Einheit Nr. … auch darauf verwiesen werden, sich an diese anzuschließen und seine hier gestatteten Maßnahmen zurückzubauen. [= Das soll ein weitgehend nur klarstellender Verweis auf § 21 Abs. 4 WEG sein, aber vor allem gemeinschaftliche Baumaßnahmen in der Zukunft „entschädigungslos“ ermöglichen.]
- Was für ein Typ Wallbox (genaue Bezeichnung) wird verbaut und wo (genaue Lage)?
- Wie erfolgt die Leitungsführung der Stromleitung, bitte Skizze einreichen?
- Liegt eine Genehmigung durch den Stromversorger vor? Sonst ist diese noch beizubringen.
- Entsprechender Brand- und Versicherungsschutz sind ebenfalls nachzuweisen
Dies sind die neuen Beschlussvorgaben, die es seit dem 01.12.2020 gibt.
Bitte lassen Sie uns die gewünschten Unterlagen noch zukommen, damit wir den Umlaufbeschluss in die Wege leiten können.
Für Ihre Bemühungen vielen Dank im Voraus.
Dieses Schreiben habe ich von der Verwaltung erhalten!
Toll, jetzt darf man zwar ohne Zustimmung der Eigentümer eine Wallbox anbringen. Dafür macht die Verwaltung alles damit man keine Lust mehr hat den Antrag aufrecht zu halten.