Am besten ist immer man unterschreibt nichts, maximal die Bestätigung den Wagen empfangen zu haben, vielleicht mit dem Zusatz, dass die Übernahme vorbehaltlich einer Prüfung der Vollständigkeit erfolgt. Aber wenn man zu viel Wind macht bekommt man den Wagen vielleicht gar nicht übergeben Ich drück Dir die Daumen, dass alles klappt! Jetzt musst Du eh erstmal abwarten, wann und wie er geliefert wird.
Schadenersatz bei fehlender Ausstattung
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So, hier die Lösung in meinem Fall:
Ich habe dem Verkäufer vor Zulassung des Fahrzeuges gesagt, er möchte mir schriftlich bestätigen, dass das Fahrzeug alle bestellten Ausstattungsmerkmale hat. Das konnte er nicht und hat recherchiert, dass wir einen 2020.75 bestellt haben, aber einen 2021.25 erhalten werden. Darauf hin habe ich aufgelistet, was demnach entgegen dem Kaufvertrag nicht mehr enthalten ist:SRA, ANC, Lederlenkrad, Ledersitze mit Sitzwangen in Leder, Ladekabel Typ 2.
Das konnte er anhand seiner Unterlagen bestätigen. Darauf hin sagte ich, dass ich die fehlende Ausstattung nachgerüstet haben wollte. „Das geht definitiv nicht“ hat er geantwortet. „Dann bezahle ich die fehlende Ausstattung nicht“, war meine Antwort. „Das geht auch nicht“, erwiderte Er.
Das darauf folgende längere Gespräch möchte ich mit dem Ergebnis abkürzen:
Wir nehmen das Fahrzeug wie es geliefert wird, und bekommen die 20 Zöller mit Sommerreifen und Montage geschenkt.
Damit waren wir beide zufrieden.
Fall gelöst...?