Ja. Änderungen durch Modellanpassungen sind immer vertraglich so geregelt. Es gibt ja Einige, die davon profitiert haben aber auch Einige, die Nachteile hatten. Ich denke eine Volllederausstattung kann man doch sicherlich beziffern. Beim Rest könnte es tatsächlich etwas schwerer werden.
Schadenersatz bei fehlender Ausstattung
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Hallo,
ich hatte die Frage an das Ford Kundenzentrum wie folgt gestellt
"Wird mein Fahrzeug gebaut, so wie ich es im Juli 2020 bestellt habe, also mit Ledersitze und ANC.
Es handelt sich um einen Kuga Vignale Plug in (gebaut am 18.02.2021). Er wird nach knapp einem 3/4 Jahr Wartezeit, so Gott will Ende März ausgeliefert.
Auszug des Anwortschreibens von Ford vom 26.01.2021.
"Es spricht nichts dagegen, warum Ihr Fahrzeug mit den angeforderten Features wie in Ihrem Kaufvertrag festgehalten wurde, nicht geliefert wird."
Ich gehe nun davon aus, dass es auch so sein wird.
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Am 16.12.2020 abgesandt, Antwort kam 26.01.2021
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ups, wir haben in den nächsten 2 Wochen voraussichtlich die Übergabe...das wird spannend.
hmm, haben ja noch ein offenes Ticket bei der Kundenservicehotline vom vergangenen Dienstag.
Haben bis heute nicht zurückgerufen Aber wenn, dann kann ich ja da auch auf eine schriftliche Zusicherung der Ausstattungsmerkmale hoffen.
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Wenn es hart auf hart kommt, verweisen sie auf die damalige Preisliste und dort auf den Satz der ganz am Schluss steht.
ZitatAlle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung:(Datum). Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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Dann frag ich mich, was zählt noch der Kaufvertrag und die darin beschriebene Ausstattung.
Mein Teil davon ( Kaufpreis) ist ja ich nicht unter einem Vorbehalt, den ich einfach so ändern kann.
Wobei, wenn die Ware nicht der bestellten entspricht bezahle ich auch nur unter Vorbehalt.
Gibt es da tatsächlich keine Grenze für die Änderungen?
Oder muss nicht bei Änderungen der Kunde informiert werden, um eventuell seine Kaufentscheidung aufgrund der neuen Konfiguration zu überdenken?Gerade wenn bei dem Premiummodell der Baureihe das Leder einfach gestrichen wird...
und weitere Alleinstellungsmerkmale wegfallen (ANC).
Dann hätte ich mir ein 2000€ günstigeren Titanium X mit allen Extras bestellt ( hab ich mal anhand der damaligen Preisliste nachgerechnet).
Ich bin kein Jurist, und hoffe auch keinen zu brauchen.Das ist nur aus meinem Bauchgefühl geschrieben.
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Den Kaufvertrag schließt du ja mit dem Händler ab und nicht mit Ford Deutschland.
Dein Händler hätte dich über Änderungen, die durch die Lieferverzögerung entstehen, informieren müssen. Da helfen keine Mails an Ford Deutschland, sondern nur die Frage an den Händler, warum er dich nicht über diese Änderungen informiert hat. Und dann ist es auch der Händler, den man hier um einen Nachlass ansprechen sollte.
Mich hat auch mein Händler informiert, dass die elektrische AHK im September nicht lieferbar war und sich der Liefertermin von Oktober auf Dezember verschieben würde. Im Dezember hat er mir dann bei einem Gespräch mitgeteilt, dass es bis zur Auslieferung irgendwann (damals wusste keiner irgendwas) einige Änderungen geben wird und er mir im Augenblick selbst nicht sagen könne, mit welcher Ausstattung mein Auto einmal geliefert wird. Ich sprach ihn auf die serienmäßigen 18 Zoll Felgen an, worauf er meinte, dass es zumindest kein Downgrade geben würde, solange diese Felgen noch in der Preisliste stehen. Wenn Ausstattungen komplett entfallen, dann müsse man sehen, wie man dann verbleibt.
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Hallo,
ich hatte die Frage an das Ford Kundenzentrum wie folgt gestellt
"Wird mein Fahrzeug gebaut, so wie ich es im Juli 2020 bestellt habe, also mit Ledersitze und ANC.
Es handelt sich um einen Kuga Vignale Plug in (gebaut am 18.02.2021). Er wird nach knapp einem 3/4 Jahr Wartezeit, so Gott will Ende März ausgeliefert.
Auszug des Anwortschreibens von Ford vom 26.01.2021.
"Es spricht nichts dagegen, warum Ihr Fahrzeug mit den angeforderten Features wie in Ihrem Kaufvertrag festgehalten wurde, nicht geliefert wird."
Ich gehe nun davon aus, dass es auch so sein wird.
Steht denn im Kaufvertrag einzeln aufgelistet, dass ANC und Ledersitze verbaut sind oder steht dort nur der Kuga Vignale plus die Zusatzausstattung?
Viele schreiben in den Kaufvertrag nur das Modell und die Ausstattungslinie. Damit sind die Serienausstattungen inbegriffen und man spart sich Positionen wie "ABS" oder "Lenkrad verstellbar" oder andere "Features". Weil .... Ist ja Serienausstattung.
Wenn jedoch nur der Kuga Vignale dort steht und Ford dann mit dem oben genannten Satz antwortet, dann ist das doch selbstverständlich.
Natürlich spricht nichts dagegen, dass du einen Kuga Vignale bekommst, wenn du einen Kuga Vignale bestellt hast.
(Dass natürlich der Kuga Vignale vom Sommer 2020 eine andere Serienausstattung hat wie der Kuga Vignale von 2021, steht auf einem anderen Blatt. Aber es ist ein Kuga Vignale.)
Wenn nichts dagegen spricht, was spricht dann dafür?
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Natürlich gibt es dazu schon einige Entscheidungen. Beispielsweise diese:
Ein Verkäufer muss einem Kunden vor dem Autokauf darauf hinweisen, wenn im Angebot gekennzeichnete Ausstattungsdetails nicht im Auto verbaut sind. Tut er das nicht und der Käufer stellt die fehlenden Features nach dem Kauf fest, darf dieser vom Kaufvertrag zurücktreten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ: 28 U 2/16).
Zwar handelte es sich dort um einen Gebrauchtwagenkauf. Im Urteil selbst ist aber ganz gut beschrieben, dass die Ausstattungsmerkmale als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen sind und der Verkäufer den Käufer über Änderungen bzw. Abweichungen informieren muss.
Im entschiedenen Fall reichte schon, dass die werksseitige Freisprecheinrichtung nicht verbaut war. Fehlende Lederausstattung müsste also auch reichen. Allerdings muss man die Entscheidungen vom OLG Hamm auch immer mit Vorsicht genießen ?