Hallo Zusammen!
ich weiß, das hier ist kein Steuerberater Forum, aber ich wollte euch mal diejenigen von euch, die den Kuga als Firmenwagen bestellt haben, um eure Erfahrungen mit der Versteuerung des Mietwagens bitten.
Ich habe meinen Kuga nach langem bürokratischen Hin- und Her erst Anfang September bestellt und seitdem ohne jegliche Informationen des Leasinggebers und Händlers - nur mit den Infos dieses wunderbaren Forums - ausgeharrt.
Außerdem ist noch zu Erwähnen, dass es sich um ein Gehaltsumwandlungsmodell (Cafeteria) handelt bei dem das Fahrzeug 100% privat und nicht für die Firma genutzt wird. Benzin und Strom, sowie alle Kosten für Leasing und Versicherung zahle ich aus meinem Bruttogehalt.
Nachdem ich jetzt ein bisschen Druck auf den Leasinggeber aufgebaut habe, soll nun endlich auch mir der von Ford gesponserte Mietwagen zur Verfügung gestellt werden. Diese Konstellation ist für meine Personalabteilung allerdings so noch nie da gewesen, so das sie sich über die Versteuerung des MW noch nicht ganz im Klaren ist. Nach Recherche im Internet hat sie den Entschluss gefasst, dass der Geldwerte Vorteil anhand des Bruttolistenpreises des Mietwagens bestimmt werden soll.
Als Quelle nennt sie diesen Link:
https://www.firmenauto.de/ein-…e-mietwagen-10634619.html
Jetzt bin ich mir unsicher, weil ich hier im Forum schon gelesen habe, dass sich einige Mitwartende gefreut haben, dass sie durch den Mietwagen Geld sparen, weil der Geldwerte Vorteil nicht berechnet wird, da der Mietwagen nicht vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Hat hier jemand von euch Erfahrungen zu dem Thema? Wie handhabt ihr das mit euren Unternehmen? Hat vllt sogar jemand eine Quelle in der ich suchen kann? im Internet findet man meistens nur den Fall, dass der Mietwagen/Übergangswagen vom eigenen Unternehmen bezahlt wird und dementsprechend eine Lohnleistung darstellt.
Danke und liebe Grüße