Übrigens, eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgehoben, wenn eine Kreuzung kommt und nicht nachbeschildert ist, außer es gilt in einem ganzen Bezirk etwa die 30. Ebenso auf der Autobahn, nach der nächsten Zufahrt. Bei Fahrerwechsel auf einem Autobahnparkplatz soger dort, wenn nach dem Parkplatz kein neues Schild kommt
Diese Diskussion habe ich immer wieder. 1983, als ich meinen Führerschein gemacht habe, war das definitiv so. Das hat sich wohl irgendwann geändert., Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen wohl über Kruezungen und EInmündungen hinaus gelten. Wird behauptet.
Ich werde mich einmal durch die STVO wühlen, ob ich etwas finde.