Mir ging es bei meinem Hinweis eigentlich weniger darum, ob das Getriebe den Hängerbetrieb mitmacht, ich hatte es einfach nur als Beispiel-Komponente gewählt. Es ging mehr mehr darum, das der Hersteller im Falle eines grösseren Defektes evtl. recht leicht feststellen kann, dass das Auto in einer Form genutzt wurde, die laut BDA nicht zulässig ist und somit Garantieleistungen verweigern könnte.
Anhängerbetrieb beim PHEV
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Mir ging es bei meinem Hinweis eigentlich weniger darum, ob das Getriebe den Hängerbetrieb mitmacht, ich hatte es einfach nur als Beispiel-Komponente gewählt. Es ging mehr mehr darum, das der Hersteller im Falle eines grösseren Defektes evtl. recht leicht feststellen kann, dass das Auto in einer Form genutzt wurde, die laut BDA nicht zulässig ist und somit Garantieleistungen verweigern könnte.
Da hast du sicher Recht . Unabhängig welche Teile defekt werden.
LG