@Icebear1970
Das ist traurig. Eine solche Anzahl von Werkstatt-Aufenthalten dürfte wohl schon Rekordverdächtig sein.
Möge mich korrigieren, wer es besser weiß, aber eine Rückabwicklung ist - rein vom Zeitrahmen her - i. d. R. innerhalb von zwei Jahren möglich, innerhalb der ursprünglichen Werksgarantie; ohne hierbei auf die sonstigen Voraussetzungen eingehen zu wollen.
Vom üblichen Wertverlust müsstest Du dann keinesfalls ausgehen. Die meisten überschätzen den Verlust. Es fällt dann nur eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen km an.
Mach Dich dazu mal schlau.
Ich habe noch niemals ein Fahrzeug rückabgewickelt. Aber nachdem ich mich erkundigt habe, ist die Nutzungsentschädigung die mit Abstand wirklich geringste Sorge.
Gerade für Dich, wie für alle anderen Langzeit-Nutzer mit Problemfällen, werden die Probleme später größer.