Entscheidend ist natürlich der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ob ein Rücktrittsgrund vorlag und es dem Käufer nicht mehr zumutbar war am Vertrag festzuhalten. Und im Übrigen ziehen sich ja auch die Batterie-Tausch-Termine hin und wer garantiert denn, dass das Problem danach wirklich behoben ist? Bis nach dem Akkutausch zu warten und dann den Rücktritt erklären ginge dann nur noch bei weiteren erheblichen Mängeln. Und klar kommt es auch immer auf die angemessene Fristsetzung an. Oder eben darauf, ob es keiner mehr bedarf wegen Ablehnung oder Unzumutbarkeit. Beim Ladeverbot würde ich schon denken, dass man ja nicht mehr nachträglich nachholen kann mit Strom zu fahren und wenn das nicht geht und auch in absehbarer Zeit nicht möglich ist sollte es als Rücktrittsgrund reichen. Vorsorglich aber immer mit angemessener Frist- und Nachfristsetzung.
Vielen Dank für deine Ausführung. Ich bin mal gespannt was das Autohaus jetzt macht. Haben die Klage jetzt zugestellt bekommen und müssen sich jetzt äußern.