Ford Kuga PHEV Rückabwicklung und BAFA Förderung

  • Hallo Stephan,

    Deine Einschätzung hatte ich schon mit Interesse gelesen. Vielleicht liege ich mit meiner daneben.
    Was ich mir zunächst nicht vorstellen kann, ist, dass (auch) im vorliegenden Vertragsverhältnis ein von staatlicher Stelle erhaltener Vorteil in die Auflösung/Rückabwicklung dieses privaten Vertragsverhältnisses einbezogen werden sollte. Der BAFA-Anteil des Käufers ist nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Händler und Käufer und wird i.d. R. auch nicht im Kaufvertrag/ der Bestellung aufgeführt. Die gesetzliche Intention ist hier ja eine gänzlich andere als in üblichen Vertragsverhältnissen.
    Selbst wenn dieser rechtliche Grundsatz auch hier so durchdringen würde, dürfte die Kaufprämie für den Käufer niemals gänzlich auf die Rückabwicklung zum (zusätzlichen) Vorteil des Händlers aufgerechnet werden, welcher schon seine Marge mindestens durch den höheren Hersteller-Anteil (2.250,- €) erhöht hat, obwohl dieser Hersteller-Zuschuss, gesetzlich gewollt, auch ausschließlich dem Käufer dienen soll.
    Wenn es aber so wäre, müssten nicht nur drei, sondern vier Parteien in die Rückabwicklung einbezogen sein: Händler, Käufer, BAFA und Ford. Dies ließe mich noch mehr zweifeln.

    Aber egal.
    Ich verstehe, wenn du verhindert bist, hierzu Näheres auszuführen. Damit werden sich u. U. bald die Gerichte beschäftigen.

    Bleibt spannend.

    Luxus-Problem Kuga PHEV Titanium X - Probe gefahren, verliebt und ohne weitere Prüfung verlobt -

    Pflicht-Angaben: 07.2020 bestellt, Produktion 12.2020, Anlieferung 13.01.21. Brief von Ford ließ zwei Monate auf sich warten. Übernahme am 13.03.2021. Null Antworten von Ford, von Bestellung bis heute. Überwiegend Freude am Fahren, aber vergeblich auf Problemfreiheit gehofft. Ford Pass App auf IOS

  • Ich gehe davon aus, dass Du es bei der Rückabwicklung anrechnen lassen musst. Denn der Grundgedanke ist, dass jeder das herauszugeben hat, was er erlangt hat und am Ende beide so gestellt sein sollen als wäre es gar nicht zum Vertrag gekommen. Man darf aber auch nicht besser stehen als vorher. Das ist meine vorläufige Einschätzung, die ich auch schonmal an anderer Stelle im Forum gepostet hatte. Natürlich kann man versuchen das als Verhandlungsmasse zu betrachten. Faktisch ist für den Händler die Prämie dann ja weg. Natürlich darf ich keine kostenfreie Rechtsberatung machen und daher ist es hier nur als meine persönliche Meinung anzusehen. Ansonsten müsste man eh alle Unterlagen und Informationen haben, um es mit Sicherheit zu sagen 8o Schöne Grüße Stephan


    Hallo Stephan,

    Deine Einschätzung hatte ich schon mit Interesse gelesen. Vielleicht liege ich mit meiner daneben.
    Was ich mir zunächst nicht vorstellen kann, ist, dass (auch) im vorliegenden Vertragsverhältnis ein von staatlicher Stelle erhaltener Vorteil in die Auflösung/Rückabwicklung dieses privaten Vertragsverhältnisses einbezogen werden sollte. Der BAFA-Anteil des Käufers ist nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Händler und Käufer und wird i.d. R. auch nicht im Kaufvertrag/ der Bestellung aufgeführt. Die gesetzliche Intention ist hier ja eine gänzlich andere als in üblichen Vertragsverhältnissen.
    Selbst wenn dieser rechtliche Grundsatz auch hier so durchdringen würde, dürfte die Kaufprämie für den Käufer niemals gänzlich auf die Rückabwicklung zum (zusätzlichen) Vorteil des Händlers aufgerechnet werden, welcher schon seine Marge mindestens durch den höheren Hersteller-Anteil (2.250,- €) erhöht hat, obwohl dieser Hersteller-Zuschuss, gesetzlich gewollt, auch ausschließlich dem Käufer dienen soll.
    Wenn es aber so wäre, müssten nicht nur drei, sondern vier Parteien in die Rückabwicklung einbezogen sein: Händler, Käufer, BAFA und Ford. Dies ließe mich noch mehr zweifeln.

    Aber egal.
    Ich verstehe, wenn du verhindert bist, hierzu Näheres auszuführen. Damit werden sich u. U. bald die Gerichte beschäftigen.

    Bleibt spannend.

  • Vielen Dank euch für eure Antworten / Einschätzungen.

    Ich werde Montag meinen Anwalt anrufen und wenn ich einen Termin / Beratung gehabt habe werde ich näheres berichten. Ich möchte , falls es zur Rückabwicklung kommt, auch gar keinen Vorteil. Alle 6 Monate ein neues Auto kaufen und immer wieder die Prämie zu bekommen halte ich auch nicht für richtig, selbst wenn es theoretisch funktionieren müsste.

    Ich finde aber 28000 € , war ja das Angebot des Händlers für den Rückkauf, also nicht Rückabwicklung, etwas wenig. Ich habe das Auto für 36928€ bestellt, dann allerdings da die AHK nicht Lieferbar war 1200€ weniger bezahlt und diese dann später bei einem anderen Fordhändler nachgerüsstet. Ich bin bisher 8000 km mit dem Kuga gefahren, wenn alles funktionieren würde dann wäre es ein tolles Auto.

    Viele Grüße

    Luey

  • Nochmal kurz um meine Überlegung mit einem Beispiel verständlicher zu machen.


    Beispiel Kaufpreis

    40.000 Euro

    -2.250 Euro Herstelleranteil

    -4.500 Euro Bafa Prämie

    Bleiben 33.250 Euro, die der Käufer selbst zahlen muss.


    Ausgewiesen und bezahlt werden aber

    40.000

    -2.250 Herstelleranteil, sodass tatsächlich vom Kunden 37.750 Euro an den Händler zu zahlen sind.


    Bei der Rückabwicklung bekommt der Händler das Fahrzeug zurück. Nun könnte man tatsächlich meinen der Käufer bekommt die 37.750 Euro zurück und kann die 4.500 Euro Prämie in die Tasche stecken. Würde ich als Vertreter des Käufers natürlich auch genau so vertreten.


    Hier greift nun aber m.E. leider der Grundsatz, dass man nicht bereichert sein darf und herausgeben muss, was man erlangt hat. Es wird sicher bis zum BGH gehen, bis eine endgültige Entscheidung dazu feststeht.


    Vertreten kann man daher grundsätzlich erstmal beides. Die Entscheidung liegt dann beim Gericht oder man einigt sich.


    Das Angebot vom Händler auf Rückkauf ist aber frech. Ich denke man könnte sich sicher drauf verständigen, dass keine km angerechnet werden oder Mietwagenkosten oder Tankgutschein und man das wiederbekommen, was man bezahlt hat.


    Ich hatte das bei einer Rückabwicklung auch schon mal mit den 4.500 Euro, was aber vor 6 Monaten und dann musste die Förderung eh zurück und der Händler konnte den Wagen mit neuer Förderung nochmal verkaufen.


    Ich drück Dir die Daumen, dass Du das gewünschte Ergebnis erhältst. Müsste aber durchsetzbar sein. Und nicht Rückkauf, sondern Rückabwicklung!

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


    Neue Bestellung für Dezember 2022:

    - ST-Line X croma blau mit allem außer AHK und induktivem Laden :S

    - Titanium in vernünftiger Ausstattung 8o

    Einmal editiert, zuletzt von rechtsanwaltbeckerEU ()

  • Vielen Dank für deine ausführliche Schilderungen ,

    bereichern würde ich mich ja auch gar nicht wollen, ich hätte nur gerne das zurück was ich auch bezahlt habe, meinetwegen auch die rund 2000€ weniger, nach dieser Minderungsformel.

    Ich hatte dem Händler das Angebot eines Rückkaufs gemacht in der Hoffnung das er Kulant genug wäre . Aber ...


    Ein anderes Problem ist ja das ich keine richtige Alternative finde, habe schon viel von anderen Autos gelesen und keines hat mich so recht begeistert VW Tiguan Toyota RAV 4...... . Den RAV 4 finde ich ja ganz intressant aber der ist preislich natürlich auch etwas höher ....

    Nochmal nen Ford würde ich mir bei dem Kundenservice nicht antun. Die haben mich doch schon öfter blöd sitzen lassen

  • ... du wirst auch derzeit nix günstigeres im plv bei einem Crossover dieser Klasse finden (wenn alles funktioniert).

    Ich habe viel verglichen und gegengerechnet, das ist schon happig, was du für nen tiguan, rav4, Peugeot 3008 und wie sie alle heißen, drauflegen musst...

    Kuga PHEV Vignale, Vollausstattung

    Bestellt: 07.08.2020

    Produktion: 18.02.2021

    Auslieferung: 09.04.2021

    Verkauft: 08.12.2022

    Verbrauch im gesamten Zeitraum: ca. 16600 km gefahren, 14,62 kwh/100km (inkl. Ladeverluste)+ 1,45 L/100km


    STOP WAR!!!

  • Wir haben nun schon den 2. Kuga und glücklicherweise nicht die ganzen Mängel, die hier alle beschrieben wurden. Wenn der Händler nicht freiwillig mitmacht, muss halt ein Anwaltsschreiben her und notfalls auch geklagt werden. Dürfte aber eigentlich kein Problem sein. Die gefahrenen km musst Du Dir leider abziehen lassen. Anwaltskosten müsste nun der Händler auch tragen, wenn bei Dir die bekannten Mängel vorhanden sind. Also auch eine mögliche Selbstbeteiligung müsstest Du wiederbekommen. Alternativen sind momentan wirklich schwer zu finden. Drücke Dir aber die Daumen.

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


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  • und was sagt Dein Anwalt? :3917:

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


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