... manchen ist die Optik nicht ganz so wichtig, andere wollen zeigen, was sie haben... andere wiederum wollen der zunehmenden LeckmichamArsc*wasschertmichandererEigentum-Mentalität entgegenwirken und Parkrempler indirekt durch die ausgefahrene Kupplung unmittelbar bestrafen?
Steckdose Anhängerkupplung
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Meistens bestrafen sich diejenigen mit der ausgefahrenen/angesteckten Kupplung schon selbst! Laß dir mal von so einem das Schienbein zeigen...
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ob es Vorschrift ist, den Kupplungskopf bei Nichtgebrauch zu demontieren
Es geht dabei nicht ausdrücklich um die Anhängerkupplung, die bei Nichtgebrauch demontiert oder eingeklappt sein muss.
Irgendwo in der STVO oder der STVZO gib es einen Passus, nach dem alle Fahrzeug-Anbauteile, welche über die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Abmessungen hinausragen (und dazu gehört nun mal die Anhängerkupplung), bei Nichtgebrauch demontiert sein müssen. Das betrifft PKW genauso wie LKW und alle anderen Fahrzeuge. Ich werde das noch einmal suchen und nachlesen.
Wenn Du zum Beispiel für Deinen breiten Wohnwagen die Außenspiegel-Verbreiterungen hast (früher gab es so etwas relativ häufig), aber keinen Wohnwagen gezogen hast, dann mussten auch die Außenspiegel-Verbreiterungen abgebaut sein. Im Nutzfahrzeug-Bereich gibt es sehr viele Anwendungsbeispiele für diesen Sachverhalt.
Alles, was im Rahmen der für das Fahrzeug eingetragenem Abmessungen passiert, darf jederzeit sein. Was darüber hinausgeht, darf bis hin zu den zulässigen Maximal-Abmessungen sein, aber nur wenn es denn bei der betreffenden Fahrt auch erforderlich ist.
Aber wie immer gilt auch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn man sich aber in einer Fahrzeugkontrolle vielleicht anderweitig dumm oder trotzig anstellt oder Dreck am Stecken hat, dann werden die Leute von der Rennleitung schon gerne mal (manchmal auch verständlicherweise) kleinkariert ...
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Einklappen bzw. Demontieren muß man die Kupplung nur, wenn sie sonst das Kennzeichen verdecken. Sonst muß man das nicht, beim Kuga also nicht.
Es gibt Versicherungen die gerne mal versuchen einem eine Mitschuld aufzuzwingen. Weil ja eine demontierte/eingeklappte Kupplung Schadensmindernd sei. Durchgekommen sind die damit allerdings nicht.
Die Hersteller schreiben in ihrer BDA oft, das die Kupplung nach gebrauch sofort zu demontieren sei. Warum? Weil sie sonst fest gammelt!
Im Forum http://www.verkehrsportal.de/ sind einige Threads zu diesem Thema. Es gibt keinen § der besagt, das man den Kupplungskopf bei nicht gebrauch demontieren muß.
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...Es gibt keinen § der besagt, das man den Kupplungskopf bei nicht gebrauch demontieren muß.
Dem kann ich mich so anschließen. Bin gerade mal eben schnell durch die Gesetze gerannt und habe nichts diesbezüglich gefunden. Es müssen einfach nur die absoluten Maße eingehalten werden, Sprich 2,50 maximale Breite für PKW, 2,55 für LKW, 2,60 Breite für Kühlttransporter, 3m für Landwirtschaftliche Fz., 4m Höhe maximal (mehr für LFz), 12m für Fahrzeuge, 18,75m für Züge und 21,75m für Züge mit überstehender Ladung...
Die StVO gibt dazu sonst gar nichts her, die StVZO nur in den §§32, 32a, und 43. StVG, FZV, FEV sind außen vor bei diesem Thema.
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^ Vor allem, warum sollte der Gesetzgeber einen Unterschied machen zwischen festmontierten Anhängerkupplungen und abnehmbaren/schwenkbaren?
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Sag das nicht so laut....er könnte schon...zum Beispiel um Schäden bei einem Unfall zu reduzieren. Ein Fahrschulkollege von mir hatte seine mal noch dran, dann ist ihm hinten einer drauf, und der ist dann festgesessen, im wahrsten Sinne des Wortes...war echt lustig, die dann so zur nächsten Werkstatt fahren zu sehen...
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war echt lustig, die dann so zur nächsten Werkstatt fahren zu sehen...
Das war dann wahrscheinlich das ganz neue Modell: die selbstarretierende Anhängerkupplung.
Fehlt dann nur noch die Löse-Taste am Lenkrad ...
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Ich habe eine zum Abnehmen.
Ist die Steckdose ausgeklappt, geht der ganze elektronische Zauber hinten am Auto nicht und es kommt eine Meldung im Bordcomputer und im Handy bei jedem Neustart.
Also wenn ich mich schon mal bücken muss, kann ich den Kugelkopf auch gleich mit abmachen.